Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Artilleriestellung Hochelten die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 290.

 


Mitglied Sloot fragt nach, warum das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege die Eigentümer nicht ermittelt wurde, da dieser sicherlich ein Interesse habe, über die Eintragung informiert zu werden.

 

Herr Bartel erklärt, dass diese Aussage aus dem Frühjahr 2018 stamme und man den Eigentümer in der Zwischenzeit ermittelt habe. Ferner führen der Eigentümer, das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege sowie die Stadt in Gespräche, in denen der Eigentümer ausführlich über den Sachverhalt informiert worden sei.

 

Herr Gerritschen erkundigt sich, wo sich die Bodendenkmale (Schützenstellungen) genau zu verorten seien.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Verwaltung einen Lageplan zum Protokoll beifügen werde. Herr Bartel erklärt, dass die Verwaltung einen Lageplan zum Protokoll beifügen werde (siehe Anlage). Ferner ist diese im Ratsinformationssystem entsprechend bei dem Tagesordnungspunkt 13 als Anlage angehängt und somit auch online abrufbar.

 

Mitglied Kaiser äußert Bedenken zur Eintragung aufgrund der geschichtlichen Hintergründe des Bodendenkmals.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass es Zweck des Bodendenkmals sei über die geschichtliche Situation aufzuklären und das Mahnen und Gedenken an die Geschichte zu ermöglichen.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da das Bodendenkmal anhand der vorliegenden Unterlagen nicht genauestens zu verorten sie und die Verwaltung die Bedenken des Eigentümers darlegen solle.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass der Eigentümer wirtschaftliche Bedenken vorgetragen habe, da er auf die Bodendenkmale Rücksicht nehmen müsse und seine Flächen nicht mehr frei bewirtschaften könne.

 

Mitglied Gerritschen erläutert die Lage des Bodendenkmals. Dieses befinde sich im Bereich der Hoynckallee Ecke Kuckucksdahl.

 

Mitglied Spiertz hinterfragt die vom Eigentümer vorgetragene wirtschaftlichen Bedenken.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Herr Kukulies den Tagesordnungspunkt zu vertagen abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. (4 ja, 15 nein, 1 Einhaltung)

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Baars, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.