Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der St. Martinikirche und der sie umgebenden Grundstücke zwischen Rheinpromenade und Hinter dem Mühlenberg/Hinter dem Hirsch unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung: E 23/3 -St. Martini Umfeld-.

Die Verfahrensgebietsgrenze ist im Anlageplan 2 mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 


Vorsitzender Jansen begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Neubauer von der evangelischen Kirchengemeinde und Herrn Kulka von der katholischen Kirchengemeinde St. Christophorus als Vorhabenträger und bittet die beiden Herren an den Ratstisch.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes E 23/3 -St. Martini Umfeld- nicht, wie im Beschlussvorschlag beschrieben, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen, sondern in einem Vollverfahren nach § 2 ff. BauGB.

 

Herr Kulka erläutert das bisherige Vorgehen des Vorhabenträgers bezüglich der Planung.

 

Mitglied Baars teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion grundsätzlich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen kann. Darüber hinaus stellt Mitglied Baars die Fragen:

 

  • Ob die Räumlichkeiten der Tagespflege der Caritas im Martiniheim durch die zukünftige Planung erhalten bleiben würden
  • Wie mit einer bereits erteilte bzw. noch zu erteilende Baugenehmigung für das Gebäude der „Alten Rheinfähre“ umzugehen sei
  • Ob Kenntnis darüber bestehe, dass die Bäckerei Heicks und Teutenberg in den Räumlichkeiten der „Alten Rheinfähre“ ein Café einrichten wolle

 

Herr Bartel erläutert zunächst aufgrund des Antrages des Mitgliedes ten Brink nochmals die Unterschiede der Verfahrensart nach § 13a BauGB sowie des Vollverfahrens nach § 2 ff BauGB. Er erklärt, dass man das Verfahren bei Bedarf noch auf ein Vollverfahren umstellen könne und bittet den Ausschuss den Aufstellungsbeschluss entsprechend des Beschlussvorschlages zu fassen.

 

In Anschluss daran erklärt er zu den Fragen von Mitglied Baars, dass die Nutzung der Tagespflege der Caritas im Martiniheim den Zielen der zukünftigen Planung entsprächen und diese durch die Bauleitplanung gesichert würden. Zum Gebäude der „Alten Rheinfähre“ teilt er mit, dass eine alte Baugenehmigung vorläge und diese vom Eigentümer ausgeführt werden könne. Sofern von dieser Baugenehmigung abgewichen würde, wäre ein neuer Bauantrag zu stellen, der sich an den Vorgaben der Planung zu orientieren habe. Zur Frage, ob Heicks und Teutenberg konkrete Pläne vorgestellt habe, dass Gebäude „Alte Rheinfähre“ zu nutzen, führt er aus, dass keine konkreten Planungen oder ein Bauantrag der Verwaltung vorlägen.

 

Mitglied ten Brink stellt die Frage, ob es im Rahmen der Bauleitplanung nicht sinnvoll wäre die Fläche unter halb der St. Martini Kirche als Sonderfläche für Veranstaltungen auszuweisen.

 

Herr Bartel erklärt, dass es sich bei der Fläche unterhalb der St. Martini Kirche um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen handle, die man nicht mit einem Baugebiet bzw. Sondergebiet überplanen könne. Viel mehr könne die öffentliche Verkehrsfläche bereits im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen.

 

Mitglied Brouwer teilt mit, dass er die Auffassung vertrete, dass die angestrebte Planung in die richtige Richtung gehe.

 

Mitglied Bartels verweist auf den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 und dass es demensprechend inkonsequent sei auf Ausgleichsflächen zu verzichten.

 

Herr Bartel erläutert, dass die Verwaltung umsetzte, was der Ausschuss beschließe. Er weist jedoch darauf hin, dass die Ziele der Bauleitplanung eine Innenentwicklung vor eine Außenentwicklung stellen.

 

Mitglied Bartels stellt den Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes E 23/3 -St. Martini Umfeld- nach § 13a zu beschließen, jedoch sollen entsprechende Ausgleichsflächen berücksichtigt werden.

 

Mitglied Sloot stellt fest, dass der Vorhabenträger auch die Möglichkeit habe aus eigenem Interesse Flächen zur Verfügung zu stellen, die der Umwelt dienen würden

 

Herr Bartel erläutert, dass die Ziele des kommunalen Klimaanpassungskonzeptes im Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt werden würden, sodass im Rahmen der Festsetzungen Dachbegründungen u.a. oder Freiflächen festgesetzt werden könnten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs fasst nochmals die Möglichkeiten der beiden Aufstellungsverfahren zusammen und erklärt das alle notwendigen Beschlüsse für die Aufstellung des Bebauungsplanes E 23/3 -St. Martini Umfeld- auch in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst werden könnten.

 

Mitglied ten Brink stellt die Frage, ob der Bebauungsplan aufgrund seiner Komplexität mehrfach im Ausschuss beraten werden könne.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es sich um einen sehr komplexen Bebauungsplan u.a. wegen den Belangen des Denkmalschutzes handle. Aus diesem Grunde gehe er davon aus, dass der Bebauungsplan mehrfach im Ausschuss beraten und abgewogen werden wird.

 

Mitglied ten Brink zieht aufgrund der Ausführungen des Ersten Beigeordneten seinen Antrag zurück.

 

Mitglied Baars stellt die Frage, ob das Jugendzentrum nicht verwirklicht werden würde, sofern die bestehende Baugenehmigung im Gebäude der „Alten Rheinfähre“ umgesetzt würde oder die Bäckerei Heicks und Teutenberg ein Interesse am Objekt bekunden würde.

 

Herr Bartel erklärt, dass wenn die Baugenehmigung, die passiven Bestandsschutz besäße, umgesetzt würde, dass Jugendzentrum nicht umgesetzt werden könnte.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Frage zum Jugendzentrum auch eigentumsrechtlicher Art und Weise sei und dementsprechend an anderer Stelle zu beraten sei.

 

Mitglied Bartels verweist nochmals auf seinen Antrag.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er Zweifel habe, ob es rechtlich tragbar sei bereits zu einem jetzigen Zeitpunkt Festsetzungen in Form von Ausgleichsflächen im Bebauungsplan festzusetzen.

 

Mitglied Bartels zieht den Antrag zurück und bittet darum seine Anregung zu berücksichtigen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß der Anträge der Mitglieder Kukulies und Bartels abstimmen.