Sitzung: 07.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1722/2018/1
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag der
BGE-Fraktion nicht zu folgen.
Mitglied Leypoldt stellt einen Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Gespräch mit dem Investor zu ermitteln, ob Bereitschaft zur Verhandlung besteht und was ein einvernehmlicher Ausstieg kosten würde. Parallel können die Bemühungen zum Projektabschluss im Jahr 2020 weiter verfolgt werden. Diese Prüfung soll die Politik aber handlungsfähig machen für den Fall, dass die Bautätigkeit nicht wie geplant oder wie gewünscht abläuft.
Auch hier stellt er den Antrag auf namentliche Abstimmung. Diesem Antrag wird mit 6 Dafür Stimmen und 14 Gegenstimmen stattgegeben. Die 1/5 Mehrheit ist somit erreicht und es kann die namentliche Abstimmung erfolgen.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen und Vorsitzender Jansen bittet nunmehr jedes Ausschussmitglied um Abstimmung, entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.
CDU-Fraktion
Mitglied Sandra Bongers ja
Mitglied Johannes ten Brink ja
Mitglied Botho Brouwer ja
Mitglied Hans-Guido Langer ja
Mitglied Byloos ja
Mitglied Peters ja
Mitglied Sloot ja
Mitglied Weikamp ja
SPD-Fraktion
Mitglied Baars ja
Mitglied Gerritschen ja
Mitglied Klösters ja
Mitglied Rudolph ja
Mitglied Schoppmann ja
BGE-Fraktion
Mitglied Bartels nein
Mitglied Leypoldt nein
Mitglied Spiertz nein
Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied Kaiser nein
Embrica-Fraktion
Mitglied Krüger nein
UWE-Fraktion
Mitglied Kukulies nein
CDU-Fraktion
Vorsitzender Jansen ja
Mitglied Spiertz erinnert an die Aussage des Investors, dass das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn fertiggestellt sein soll. Mittlerweile sind 12 Monate verstrichen und er stellt die Frage an Herrn Overländer, ob er der Meinung ist, dass im Mai/Juni 2020 mit der Fertigstellung des Bauvorhabens gerechnet werden kann.
Herr Overländer führt aus, dass man die aktuelle Situation mit den Fraktionsvorsitzenden vor einiger Zeit diskutiert hat. Allen Beteiligten ist sicherlich bewusst, dass durch die Kündigung des Generalunternehmers eine missliche Situation entstanden ist. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan kann somit nicht eingehalten werden. Der Investor wird mit Hochdruck an der Realisierung des Projektes Neumarkt arbeiten. Der Investor hat unmittelbar nach der Trennung vom Generalunternehmer ein externes Planungsbüro damit beauftragt, die Planung für das Projekt zu erstellen. Das Ergebnis liegt bereits in den Grundrissen und den Ansichten vor und ist auch den Beteiligten bekannt. Die Ausführungsplanung ist erstellt und derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren. Erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse kann eine Aussage zum möglichen Fertigstellungszeitpunkt gemacht werden.
Mitglied Spiertz würde es begrüßen, wenn eine realistische Aussage zum Fertigstellungszeitpunkt gemacht werden könnte. Sobald dieser feststeht sollte auch eine sofortige Umsetzung erfolgen. Die Bürger Emmerichs sind es leid, immer wieder vertröstende Aussagen zu erhalten.
Mitglied ten Brink teilt mit, dass vor 7 Monaten mit der Baugrube begonnen wurde und ansonsten nichts weiter passiert ist. Aus dem Bauablaufplan geht hervor, dass geplant ist, am Neuen Steinweg eine Spundwand aufzustellen. Dadurch erfolgt eine Behinderung des gesamten Verkehrs.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Verwaltung mit allen am Bau Beteiligten regelmäßig am Tisch sitzt und alle möglichen Unwägbarkeiten und Fragen bespricht. Auch die von ihm angesprochene Problematik wird selbstverständlich betrachtet. Vor 2 Wochen hat die Verwaltung u. a. auch wegen dieses Problems zusammengesessen. Wie auch bereits beim Abriss werden auch bei der Bespundung diese Probleme gelöst werden. Die technischen Fragen und die Ablauffragen stehen bei der Verwaltung im Fokus und werden entsprechend abgearbeitet.
Herr Overländer ergänzt, dass der lange Zeitrahmen der Baugrube auch dem Absprung des Generalunternehmers geschuldet ist. Der Investor ist diesbezüglich bereits in Vorleistung getreten. Dies erfolgte in Abstimmung der Verwaltung, um Aktivität an der Stelle zu zeigen. Er gibt zu, dass in den letzten Monaten wenig Aktivität zu sehen war, was sich aber in der nächsten Zeit ändern soll. Der Rückbau des Kellerbereiches wird erfolgen und der Verbau erfolgt nachfolgend. Hierfür sind Sondierungsarbeiten hinsichtlich Kampfmittel erforderlich. Auch waren denkmalrechtliche Aspekte zu untersuchen und das Thema des Abbruchmaterials und dessen Wiedereinbau musste mit dem Kreis Kleve erörtert werden, wo man mittlerweile zu einer Lösung gelangt ist.
Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer antwortet Herr Overländer, dass die Spundwand in der Ausschreibung der Rohbauarbeiten nicht enthalten ist. Der Verbau der Spundwand wird im Vorfeld erfolgen. Man kann allerdings nur in Teilbereichen damit beginnen, da die Versetzung einer Trafostation erforderlich ist, damit der Verbau im ganzen Bereich durchgeführt werden kann. Im Grundstück zur EBG muss einer Feuerwehrzufahrt in einer gewissen Breite erhalten bleiben und durch Lieferzeiten der Trafostation kann der Verbau in diesen Bereichen nicht durchgeführt werden. Bis Ende Mai muss auf die Versetzung der Trafostation gewartet werden, so dass erst danach in diesem Bereich mit dem Verbau begonnen werden kann.
Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass hinreichend bekannt ist, dass die BGE-Fraktion nach der langen Leidensperiode kein Unterstützer dieses Projekt mehr ist. Er ist gespannt, wie der Hochdruck seitens des Investors aussieht. Der Investor kann froh sein, dass die beiden großen Parteien immer noch an dem Projekt festhalten. Von Seiten der BGE-Fraktion wird keine Unterstützung mehr erfolgen, wenn nicht entsprechend geliefert wird.