Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Gewässerschutzbericht zur Kenntnis.

 


Herr Bartel erklärt, dass den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung der Gewässerschutzbericht 2019 der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis vorliegt, da dies so gesetzlich vorgeschrieben sei.

Außerdem weist er daraufhin, dass im Bericht die Rede von einer 4. Reinigungsstufe sei, die der Entfernung von Medikamentenrückständen diene. Diese sei durch die TWE bisher allerdings aufgrund von fehlenden Grenzwerten noch nicht eingerichtet worden.

 

Mitglied Leypoldt bezieht sich auf die Anlage 3, Punkt 3 „Erneuerung Armaturen in der DDRL Elten-Emmerich“ und fragt, ob es sich bei der Differenz von 10 T€             tatsächlich nur um die Ingenieurleistungen handle.

Herr Bartel erklärt, dass die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan der TWE stammen und er inhaltlich nicht genau wisse, was sich hinter den Zahlen verberge. Er gehe davon aus, dass es sich um große industrielle Anlagen handle.

 

Des Weiteren fragt Mitglied Leypoldt nach der Bedeutung und Wertigkeit der Häufigkeitszahlen 1 bis 4 in der Anlage 5 zum Gewässerschutzbericht.

Herr Fidler teilt mit, dass es sich bei den Zahlen lediglich um die Beprobungshäufigkeiten handle und diese nichts über die Ergebnisse der Beprobung aussagen. 

 

Mitglied Sloot möchte wissen, wo das Phosphat herkommt, für welches ein Grenzwert festgelegt ist.

Hierzu erläutert Herr Fidler, dass dies nicht eindeutig zu bestimmen sei, da die Kläranlage lediglich den Gesamtphosphatwert messe. Bei größeren Unternehmen werde allerdings auch die Vorbeprobung durchgeführt.