Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I)                Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.c.2)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.d)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Mitglied Brouwer teilt mit, dass er an der Beschlussfassung nicht teilnehme.

 

Mitglied Kukulies erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag noch nicht zustimmen könne und gibt eine persönliche Stellungnahme ab. Er begründet dies damit, dass er noch zu viele Probleme und Unsicherheiten bei der Entwässerung und dem Pumpwerk sehe. Außerdem seien ursprünglich 7 Baueinheiten geplant gewesen, wobei es nun schon 13 Baueinheiten seien. Für ihn ergeben sich noch zu viele Fragen nach den verschiedenen Stellungnahmen und er warne davor, nun zu             leichtfertig zu handeln. Als Beispiel nennt er das Gebiet „Bottenkuhl“ in Elten, welches baulich nicht hätte erweitert werden dürfen.

 

Herr Bartel erklärt, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag der Änderung des Flächennutzungsplanes um die vorbereitende Bauleitplanung handle und diese diesbezüglich noch keine spezifischen Festlegungen treffen könne. Die genannten Punkte der Versickerung des Wassers sowie das Pumpwerk seien Themen, die in der verbindlichen Bauleitplanung, im Bebauungsplan, festgelegt werden können, hier aber noch nicht relevant seien.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs unterstützt die Aussage des Herrn Bartel und teilt mit, dass hydrologische Gutachten beauftragt seien. Wenn diese vorliegen, werden diese bei den Überlegungen zum Bebauungsplan berücksichtigt. Die Überlegungen des Mitglieds Kukulies seien Überlegungen auf B-Plan-Ebene und können jetzt noch nicht abschließend bearbeitet werden.

 

Mitglied Leypoldt fragt, wer für die Erhaltung, Unterhaltung und Pflege des Pumpwerkes zuständig sei und, ob es dazu schon Ideen gebe.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet, dass es hierzu schon Überlegungen gebe, diese allerdings auch wieder auf B-Plan-Ebene stattfinden. Es müssen zunächst die technischen Fragen aufgrund der hydrologischen Gutachten geklärt werden, sodass dann ein Kostenansatz bestehe. Die Fragen zur Verantwortung, Technik und Kosten könne man erst dann beantworten.

 

Auch Mitglied Baars bezieht sich auf das Pumpwerk und gibt an, dass ihm Informationen vom Deichverband vorliegen, dass das Pumpwerk für das Hochwasser zwingend erforderlich sei und außerdem die Versickerung über den Haus-Wenge-Weg keine einwandfreie Lösung darstelle, da dieser nicht an die Abwasserwege des Hochwassergebietes angeschlossen sei. Er fragt, ob es richtig sei, dass die Gespräche noch nicht abschließend seien und daher noch nicht sicher sei, ob das Pumpwerk für das Hochwasser benötigt werde.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Vorgespräche lediglich Erörterungen waren, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und allgemeinen Ansichten basieren. Für diesen neuen Sachverhalt seien die hydrologischen Gutachten beantragt, welche eine sachgerechte Abwägung ermöglichen sollen. Erst im nächsten Schritt, beim Bebauungsplan, sollen aufgrund der fachlichen Aussagen die          Notwendigkeiten festgesetzt werden.

 

Mitglied Baars teilt mit, dass sie der Vorlage im momentanen Umfang nicht zustimmen werden, woraufhin Vorsitzender Jansen noch einmal daraufhin weist, dass es sich hierbei noch um den Flächennutzungsplan handle.

 

Mitglied Spiertz unterstützt das Beispiel „Bottenkuhl“ des Mitglieds Kukulies und nennt als weiteres Beispiel das Gebiet „Leege Weide“ in Hüthum, wo seinerzeit auch mit Keller gebaut wurde und es daraufhin viele Probleme gab. Er halte es für notwendig, die Bauherren darüber zu informieren, wenn beabsichtigt ist mit Keller zu         bauen und dies eventuell mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Ferner schlägt er aufgrund der abweichenden Information über die Aussagen des Deichverbands vor, den Deichverbandsvorsitzenden zu einer Stellungnahme einzuladen.

Vorsitzender Jansen antwortet, dass der Deichverband selbstverständlich beteiligt wird, dieser sich aber erst äußern werde, wenn die Gutachten vorliegen und eine Einladung zur nächsten Sitzung somit nicht sinnvoll erscheine.

 

Mitglied Spiertz fragt sich, ob man statt des Pumpwerks dann auch einen normalen Deich anlegen könne, wenn ein Pumpwerk nicht benötigt werde.

Vorsitzender Jansen macht noch einmal darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um Themen handle, die im Flächennutzungsplan noch nicht relevant seien.

 

Mitglied ten Brink nimmt Bezug auf die Aussage des Herrn Kukulies und weist daraufhin, dass 2008 10 Häuser geplant wurden und es auch heute noch 10 Häuser seien.

 

Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse und Gerüchte hält es Mitglied Leypoldt ebenfalls für eine gute Idee, den Deichverbandsvorsitzenden zu einer Stellungnahme einzuladen.

 

Mitglied Kukulies greift die Aussage der „Verlagerung des Problems in den Bebauungsplan“ des Herrn Bartel auf und fragt, weshalb der Flächennutzungsplan bereits jetzt schon beschlossen wird. Da noch viele Fragen offen seien und vor dem Bebauungsplan sowieso nichts geschehen könne, hätte man auch noch warten       können. Zu der Aussage des Mitglieds ten Brink hinsichtlich des Appendix teilt er mit, dass dieser bisher nicht in den Planungen enthalten war und dort in Zukunft wahrscheinlich gebaut wird. Bisher sei dies immer von der Verwaltung abgelehnt worden. Er will, dass der Bürger nicht allein gelassen wird und, dass die Bürger über alles informiert werden.     

 

Herr Bartel erklärt bezüglich des Appendix, dass es sich dabei um den Außenbereich handle, wodurch eine Genehmigung bisher nicht möglich gewesen sei. Aufgrund der Entwicklung der umliegenden Bebauung, sei auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Pioniergeländes eine Bebauung nun möglich.

Bezüglich des Hochwassers will Herr Bartel ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Flächennutzungsplan fast das gesamte Stadtgebiet als Hochwasserrisikobereich gekennzeichnet sei. Somit sei das Baugebiet in Dornick auch auf             Flächennutzungsplanebene zum Hochwasserschutz betrachtet worden, lediglich nicht      so detailliert. Wie genau damit umgegangen wird, werde im Bebauungsplan festgelegt. Das Problem des Hochwasserschutzes sei somit nicht komplett verlagert.

 

Mitglied Baars teilt mit, dass sie besorgt seien, dass das hydrologische Gutachten ergeben könne, dass das Pumpwerk nicht dem Hochwasserschutz diene und sie der Vorlage nicht zustimmen werden.

 

Mitglied Bartels ist der Meinung, dass man schon viel zu weit vorangeschritten sei. Er sehe das Problem nicht, da heute lediglich die Grundlage beschlossen werde und entsprechende Vorlagen dann im nächsten Schritt beschlossen werden können.

 

Herr Bartel erklärt, dass es sich um den Beschluss zur Offenlage handelt und der Entwurf des Flächennutzungsplans zur Beteiligung an die Träger öffentlicher Belange (Deichverband, Kreis Kleve, Bezirksregierung) gesandt wird. Es handle sich somit zunächst noch um ein Beteiligungsverfahren, sodass nun noch nichts beschlossen werde.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.