Sitzung: 14.05.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.