Sitzung: 09.05.2019 Integrationsrat
Gegen die, gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse zur Feststellung, vorgelegten Niederschriften werden Einwände
nicht erhoben. Sie werden von der Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.