Gegen die, gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung, vorgelegte Niederschrift wird der Einwand seitens Herrn Heimann erhoben, dass unter Punkt 3.1 Satz 4 nicht er, sondern Herr Braun, zu Wort gekommen sei. Nach Zusicherung der Verwaltung, den Namen zu berichtigen, wurde die Niederschrift genehmigt und im Anschluss von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.