Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass der Anregung durch den Aufstellungsbeschluss des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung für den Bebauungsplan E 23/3 -St. Martini Umfeld- vom 07.05.2019 entsprochen wurde.

 


Mitglied Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass sie mit dem heutigen Beschluss keine Vorabentscheidung für den Standort der zweiten Jugendeinrichtung trifft. Der Standort sei gegenwärtig noch offen. Weiterhin möchte die BGE den Standort „PAN“ untersucht wissen.

 

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass der Standort der zweiten Jugendeinrichtung auch nicht  Beschlusslage des heute zu fassenden Beschlusses sei. Diese Angelegenheit müsse erst im Jugendhilfeausschuss beraten werden.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.