Mitglied Sloot teilt mit, dass in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über das störende Verhalten der Mountainbiker im Erholungsgebiet Eltenberg/Bergherbos aufkommen. Sie fragt nach, ob es nach dem Landesforstgesetz möglich ist, bei Zuwiderhandlungen tätig zu werden. Von ihrem Sohn, der diesen Sport ausübt, weiß sie, dass es in anderen niederländischen Erholungsgebieten zeitliche Beschränkungen für Mountainbiker gibt, in denen sie den Bereich nutzen können (im Sommer von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr und in den Abendstunden), damit sie die anderen Nutzer nicht gefährden. Dies ist ein guter Ansatz, da die Natur dadurch ein wenig geschützt wird. Sie fragt nach, ob es eine solche Möglichkeit auch auf deutscher Seite gibt; es handelt sich hier um ein grenzüberschreitendes Erholungsgebiet. Es ist absehbar, dass durch die Aufstellung des touristischen Hinweisschildes an der A 3 vermehrt Besucher zu erwarten sind.

Herr Bartel teilt mit, dass das Landesforstgesetz zum Jahreswechsel 2017/2018 einer Novellierung zugeführt wurde. Änderungen in dem Bereich gab es nicht; es wurde lediglich festgeschrieben, dass nur dort geritten werden darf, wo Reiten nicht ausgeschlossen ist. Im Rahmen des Interreg Projektes Eltenberg/Bergherbos hat die Verwaltung das Bestmögliche getan, indem die Verkehrsströme entsprechend geleitet werden. Auch auf Emmericher Stadtgebiet werden entsprechende Hinweisschilder mit Verweis auf die Mountainbikestrecke in den Niederlanden aufgestellt. In der Übersichtskarte ist ersichtlich, welche Wege man, um dorthin zu gelangen, außerhalb des Waldes nutzen kann. Mehr ist von Seiten der Verwaltung nicht machbar.