Mitglied Baars teilt mit, dass der Straßenausbau der Goebelstraße mittlerweile abgeschlossen ist. Für ihn stellt sich die Frage, warum nicht der ganze Bereich der Goebelstraße als eine 30 km/h-Zone ausgewiesen ist. Die vorhandene 30 km/h-Zone geht von der Schule in Richtung Innenstadt. Es handelt sich dabei um einen Schulweg, der einer anderen Verkehrsführung dienlich sein sollte. Die Schüler stehen von der Hansastraße kommend in Richtung Gerhard-Storm-Straße.

Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Geschwindigkeit auf der Goebelstraße ist bereits zwischen der Bredenbachstraße und der Schillerstraße auf 30 km/h reduziert, zusätzlich sind Hinweisschilder „Kinder“ angebracht. Diese Beschilderung begründet sich aus dem Schul-, und Turnhallenstandort an der Hansastraße. Unfälle im fließenden Verkehr mit Kindern sind in den letzten 3 Jahren nicht bekannt. Aktuell besteht somit gem. StVO keine Gefahrenlage, die das normale Maß übersteigt und somit eine Ausweitung der 30 km/h –Beschilderung erforderlich macht.

 

Der Straßenverkehrsordnung folgend unterliegt die Einrichtung einer 30-km/h-Zone keiner Feststellung einer Gefahrenlage sondern hat als Grundlage eine flächenhafte Verkehrsplanung. Ziel dieser Planung ist ein leistungsfähiges Verkehrsnetz sicherzustellen. In der bestehenden Verkehrsplanung der Stadt Emmerich am Rhein ist die Goebelstraße als verkehrswichtige Straße dargestellt und somit Teil des innerörtlichen Vorfahrtstraßennetzes. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen jedoch nur in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist, dies schließt die Ausweisung der Goebelstraße zur Zone aus.

 

Nach aktuellen Erhebungen und Modellversuchen ist festzuhalten, dass Fahrradfahrer auf Schutzstreifen für Autofahrer besser zu sehen sind, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort.