Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der

Rudolf-W.-Stahr-Straße – bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 7,

Flurstück 1397 – gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

 

Es handelt sich bei der Rudolf-W.-Stahr-Straße um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhalts auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die Wegeflächen zwischen Merowingerstraße und Hubert-Fink-Straße – auf den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 1394, 1398 + 1399 – gemäß

§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

 

Bei den Wegeflächen auf den vorgenannten Flurstücken handelt es sich um eine "sonstige Gemeindestraße" bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 


 

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Baars stellt die Frage, ob auf dem Weg zwischen Merowingerstraße und Huber-Fink-Straße bis zur Seufzerallee auch entsprechende Schilder aufgestellt würden, da es sich bei diesem Weg um einen gemischten Geh- und Radweg handle.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink abstimmen.