Sitzung: 18.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 16 1886/2019
Beschlussvorschlag
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt die unbeschränkte Widmung der
Rudolf-W.-Stahr-Straße – bestehend aus dem
Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 7,
Flurstück 1397 – gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.
Es handelt sich bei der
Rudolf-W.-Stahr-Straße um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast
ist die Stadt Emmerich am Rhein.
2.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt die Beschränkung des Widmungsinhalts auf die Benutzungsart Fuß- und
Radweg für die Wegeflächen zwischen Merowingerstraße und Hubert-Fink-Straße –
auf den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 1394, 1398 + 1399 –
gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
NRW für den öffentlichen Verkehr.
Bei den Wegeflächen auf den vorgenannten
Flurstücken handelt es sich um eine "sonstige Gemeindestraße" bei der
die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Baars stellt die Frage, ob auf dem Weg zwischen Merowingerstraße und Huber-Fink-Straße bis zur Seufzerallee auch entsprechende Schilder aufgestellt würden, da es sich bei diesem Weg um einen gemischten Geh- und Radweg handle.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink abstimmen.