Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Straßenausbaumaßnahmen sollen so lange verschoben werden, bis seitens des Landtags abschließend über die Beitragserhebung (§ 8 KAG) beraten wurde. Gleichzeitig wird der Ausschuss für Stadtentwicklung ermächtigt, über die Möglichkeit den Beginn jeder einzelnen geplanten Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Zwänge sowie der Fördermittel zu entscheiden.

 

 


           

Die Tagesordnungspunkte

 

5 

05 - 16 1852/2019

Reduzierung der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen;

hier: Eingabe Nr. 5/2019 des AfD-Stadtverbandes, 46446

        Emmerich am  Rhein

 

 6 

05 - 16 1853/2019

Verschiebung des Straßenausbaus Martinusstraße/Abteistraße Elten;

hier: Eingabe Nr. 5/2019 der Eigentümer der Häuser

         Martinus- und Abteistraße

 

20 

05 - 16 1849/2019

Aufschiebung der Berechnung der Straßenausbaubeiträge; hier Antrag Nr. XXII/2019 der SPD-Ratsfraktion

 

werden zusammen beraten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt aufgrund der Aussage des Einwohners mit, dass es nichts mit einem sachgerechten Ausbau nach Stand der Technik zu tun habe, wenn nur die Kanalsanierung abgearbeitet würde und das alte Pflaster wieder verlegt würde.

Diesen Fragen waren beim damaligen Ausbau der Kettlerstraße auch schon gegenwärtig. Hier wurde eine Prioritätenliste erstellt, der eine fundierte technische Aufnahme aller Straßenzustände im Rahmen des NKF zugrunde lag. Somit habe sich aus einer fachlichen Sicht heraus der Straßenausbau dort abgebildet und dieses werde vom Rat jährlich beschlossen.

Dieses sei eine wesentliche Grundlage auf technischer Ebene; gleichzeitig würde auch darauf geachtet, dass der Kanalausbau hier technisch eingearbeitet werde, was auch zu einer Kostenreduktion für den Bürger führen würde.

 

Hintergrund all dieser Fragen sei eine Diskussion, die sich im Landtag im vergangenen Jahr aufgrund eines Fraktionsantrages „Änderung des KAG“ ergeben habe. Hier habe die erste Lesung stattgefunden, am 7. Juni finde eine Sachverständigenanhörung statt und es sei davon auszugehen, dass nach der Sommerpause die zweite Lesung des Gesetzes stattfinde und dann die Schlussabstimmung anstehe und das Gesetz verkündet werde.

 

Er erläutert kurz die Anträge, die der Verwaltung jetzt vorliegen und daher schlage die Verwaltung vor, die Straßenbaumaßnahmen so lange zu stoppen, bis seitens des Landtages abschließend über eine Beitragserhebung beraten werde.

Gleichzeitig werde dem Ausschuss für Stadtentwicklung eine Entscheidungskompetenz zugebilligt, über die Möglichkeiten den Beginn jeder einzelnen geplanten Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen und technischen Zwänge sowie der Fördermittel zu entscheiden.

Sollte der Landtag im Herbst keinen Beschluss fassen, müsse – zumindest im Verfahren Nierenberger Straße eine Entscheidung getroffen werden, da hier Fördermittel in einer sechsstelligen Höhe bewilligt seien.

 

Mitglied Jansen schlägt vor, die noch offenen Fragen in der nächsten Sitzung des ASE zu beraten. Er stellt den entsprechenden Antrag.

 

Der Vorsitzende lässt über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat verweist die Tagesordnungspunkte

 

5 

05 - 16 1852/2019

Reduzierung der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen;

hier: Eingabe Nr. 5/2019 des AfD-Stadtverbandes, 46446

        Emmerich am  Rhein

 

 6 

05 - 16 1853/2019

Verschiebung des Straßenausbaus Martinusstraße/Abteistraße Elten;

hier: Eingabe Nr. 5/2019 der Eigentümer der Häuser

         Martinus- und Abteistraße

 

20 

05 - 16 1849/2019

Aufschiebung der Berechnung der Straßenausbaubeiträge; hier Antrag Nr. XXII/2019 der SPD-Ratsfraktion

 

an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

Stimmen dafür 28 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 

Mitglied Gerritschen macht noch auf den kultur-historischen Wert des Straßenbelages aufmerksam, der auch nach Auffassung der Bürger erhalten bleiben müsse.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt zu der Aussage von Mitglied Gerritschen mit, dass die Kosten, die auf die Anwohner zukämen aller Wahrscheinlichkeit höher wären, wenn der alte Straßenbelag wieder verlegt würde.

 

Mitglied Leypoldt schlägt vor, sich auch bei anderen Kommunen, z. B. die Stadt Xanten zu erkundigen, wie dort mit den KAG.Beiträgen verfahren werde.

 

Mitglied Brouwer regt an, zum ASE eine Rechtseinkunft zum Thema „Gleichbehandlung“ einzuholen. Er nennt das Beispiel, die Bürger, die schon KAG.Beiträge gezahlt haben und die Bürger, die in der Zukunft evtl. freigestellt oder die Beiträge verringert werden würden.

 

Mitglied Meschkapowitz warnt davor, den Eindruck zu erwecken, dass die KAG-Beiträge massiv gesenkt werden könnten, erst müsse das Ergebnis des Landtages abzuwarten.  Als Beispiel nennt er die Stadt Goch.

 

Nach kurzer Diskussion, in der verschieden Mitglieder ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Beschluss unterbreiten, verlässt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt.