Sitzung: 12.06.2019 Schulausschuss
Mitglied Malischewski stellt vier Fragen zur Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2019:
Die Vorsitzende teilt mit, dass diese Fragen durch die Verwaltung schriftlich beantwortet werden: |
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Mitteilung der Verwaltung
zu den Fragen der UWE-Fraktion Zu 1.: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Niederschrift durch den Schriftführer des Ausschusses erstellt wird. Gem. Geschäftsordnung sind die Niederschriften in der Regel drei Wochen nach Sitzung zuzustellen. Aufgrund von hohem Arbeitsumfang, Krankenvertretung und zusätzlichen Aufgaben im Sachgebiet der Schulverwaltung ist es derzeit nicht immer möglich diese Frist einzuhalten. Zu 2.: Wie bereits in der Niederschrift zur Sitzung vom 26.02.2019 mitgeteilt, richtet sich die Anzahl der Accesspoints nach der noch durchzuführenden Ausleuchtung. Diese ist in jedem Gebäude notwendig, da unterschiedliche Baumaterialien das Signal unterschiedlich gut oder schlecht beeinflussen. Eine zuverlässige Aussage zur Anzahl der Accesspoint kann erst nach Planung auf Basis dieser Ausleuchtung getroffen werden. In der Planung werden zudem weitere Faktoren, wie z.B. die Anzahl der gleichzeitig zugreifenden Clients, berücksichtig. Eine vorherige Festlegung der Anzahl hat somit nur wenig Aussagekraft. Eine Festlegung des Minimums und Maximums wäre willkürlich und entbehrt - ohne gesicherte Grundlage - jeglicher Aussagekraft. Zu 3.: Die Verwaltung bestätigt die Annahme der UWE
Fraktion. Unitymedia garantiert laut seinen „Besondere Geschäftsbedingungen
Internet und Telefonie und Besondere Geschäftsbedingungen WifiSpot, jeweils
nebst Ergänzender Informationen“ die folgenden Bandbreiten (ausgehend von 400
Mbit/s im Down- und 10 Mbit/s im Upload):
Zu 4.: Die Verwaltung weist darauf hin, dass man im Gespräch mit Architekten und Schule im Hinblick auf den Amokfall steht. Dabei sind eine Schließung des Gebäudes und eine Videoüberwachung im Gespräch. Für die Videoüberwachung wurden bereits die elektronischen Vorkehrungen eingeplant. Es sind jedoch u. a. noch die gesetzlichen Anforderungen für die Umsetzung und den Betrieb abzuklären. Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift vom 26.03.2019 werden ansonsten Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift vom 10.04.2019 werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. |