Mitglied Malischewski stellt vier Fragen zur Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2019:

 

  1. Die Fraktion UWE stellt fest, dass es beinahe 3 Monate gedauert hat 3 ½ Seiten Text zu verfassen. Wir fragen: Warum diese Verzögerung?
  2. Zur Frage des Mitgliedes Malischewski: Die Fraktion UWE stellt fest, dass die Anzahl der notwendigen Accesspoints, gern auch Minimum oder Maximum, nicht benannt worden ist. Wir stellen fest, dies ist doch nicht das erste Mal, dass eine Schule eingerichtet wird und wie Sie richtig berichten, sollen dich auch andere bereits bestehende Schulen und deren Ausstattung beispielgebend gewesen sein. Daher wiederholen wir die Frage und bitten höflich erneut um Antwort.
  3. Zur fettgedruckten Antwort. Bitte erläutern Sie die Einheit M/Bit und die Zahl 400.000. Wir ergänzen die Frage dahingehend, doch bitte mitzuteilen, wenn 400 Mbit (down) gemeint waren, welche Bandbreite tatsächlich zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß ist der Realwert stets wesentlich kleiner als der „Vertrags“-wert.
  4. Ist die Antwort auf die Frage des Mitgliedes Swhajor so zu verstehen, dass keinerlei Maßnahmen im Sinne der Frage des genannten Mitgliedes umgesetzt werden?

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass diese Fragen durch die Verwaltung schriftlich beantwortet werden:

 

Mitteilung der Verwaltung zu den Fragen der UWE-Fraktion

Zu 1.: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Niederschrift durch den Schriftführer des Ausschusses erstellt wird. Gem. Geschäftsordnung sind die Niederschriften in der Regel drei Wochen nach Sitzung zuzustellen. Aufgrund von hohem Arbeitsumfang, Krankenvertretung und zusätzlichen Aufgaben im Sachgebiet der Schulverwaltung ist es derzeit nicht immer möglich diese Frist einzuhalten.

 

Zu 2.: Wie bereits in der Niederschrift zur Sitzung vom 26.02.2019 mitgeteilt, richtet sich die Anzahl der Accesspoints nach der noch durchzuführenden Ausleuchtung. Diese ist in jedem Gebäude notwendig, da unterschiedliche Baumaterialien das Signal unterschiedlich gut oder schlecht beeinflussen.

Eine zuverlässige Aussage zur Anzahl der Accesspoint kann erst nach Planung auf Basis dieser Ausleuchtung getroffen werden. In der Planung werden zudem weitere Faktoren, wie z.B. die Anzahl der gleichzeitig zugreifenden Clients, berücksichtig. Eine vorherige Festlegung der Anzahl hat somit nur wenig Aussagekraft. Eine Festlegung des Minimums und Maximums wäre willkürlich und entbehrt - ohne gesicherte Grundlage - jeglicher Aussagekraft.

 

Zu 3.: Die Verwaltung bestätigt die Annahme der UWE Fraktion. Unitymedia garantiert laut seinen „Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie und Besondere Geschäftsbedingungen WifiSpot, jeweils nebst Ergänzender Informationen“ die folgenden Bandbreiten (ausgehend von 400 Mbit/s im Down- und 10 Mbit/s im Upload):


 

Maximale Bandbreite

Übliche Bandbreite (im 24-h-Mittel)

Minimale Bandbreite

Download

100 %

85 %

> 40 %

Upload

100 %

> 90 %

> 50 %

 

 

Zu 4.: Die Verwaltung weist darauf hin, dass man im Gespräch mit Architekten und Schule im Hinblick auf den Amokfall steht. Dabei sind eine Schließung des Gebäudes und eine Videoüberwachung im Gespräch. Für die Videoüberwachung wurden bereits die elektronischen Vorkehrungen eingeplant. Es sind jedoch u. a. noch die gesetzlichen Anforderungen für die Umsetzung und den Betrieb abzuklären.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift vom 26.03.2019 werden ansonsten Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift vom 10.04.2019 werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.