Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

Mit der 5. Nachtragssatzung sollen folgende Punkte lt. Antrag vom 26.03.2019 umgesetzt werden:  

1.    Die Betreuung für Kinder über drei Jahre grundsätzlich beitragsfrei zu stellen

2.    Die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren pauschal um 30 % zu senken

3.    Den Stichtag zur Berechnung (1.11. jeden Jahres) abzuschaffen und wie in anderen Kommunen zur Folgemonatsberechnung überzugehen

4.    Einkünfte wie Aufwandspauschalen und Entschädigungen, die aus ehrenamtlichen Tätigkeiten (Feuerwehr, Übungsleiter, Kommunalpolitik etc.) entstehen, sollen nicht mehr als Einkommen i. S. d. Satzung angerechnet werden

5.    Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i. H. v. 28.000 €.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Tischvorlage, die jetzt in der Sitzung verteilt wurde.

 

Frau Bremer erläutert unter Bezugnahme auf die Vorlage die Beratungen des Jugendhilfeausschusses vom 23.05.2019 auch anhand einer Präsentation, die der Niederschrift angehängt ist.

 

Mitglied Schaffeld macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung, die heute getroffen würde, erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den städt. Haushalt habe, ohne dass die Entscheidungsgrundlagen vom Land beraten und beschlossen wurden. Andere Jugendhilfeaufgaben würden, wie von Frau Bremer schon ausgeführt, zu kurz kommen. Weiter vertrete sie die Auffassung, dass diese Entscheidung auf den Rücken der Erzieherinnen und Erzieher ausgetragen werde. Darüber hinaus würde die Beweglichkeit, die benötigt werde, um die Arbeitsverhältnisse für die Tagesmütter zu verbessern, nicht mehr zur Verfügung stehen. Um die schwierigsten Situationen zu klären habe die Verwaltung ausgerechnet, müssten zwischen 100.000 und 150.000 € zur Verfügung gestellt werden, um eine tatkräftige Entlastung zu gewährleisten.

Sie stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag, gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse auf geheime Abstimmung. Ihre Fraktion stimmt dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU- und BGE-Fraktion nicht zu.

 

Mitglied Gertsen erklärt für seine Fraktion, dass sie sich darüber im Klaren seien, dass diese Beschlussfassung Auswirkungen habe und u. a. zusätzliche Betreuungsplätze und flexiblere Betreuungszeiten mit sich bringe. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass ein frühkindlicher Zugang für alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, angeboten werden müsse.

Mit Blick auf die angesprochenen finanziellen Auswirkungen verweist er auf den Entwurf der Landesregierung, der in Kürze vom Parlament verabschiedet würde. Es sei eine deutliche Reduzierung der Kosten zu erwarten. Er stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU- und BGE-Fraktion mit den vorgeschlagenen Änderungen zu folgen

 

Mitglied Siebers bezieht sich auf die in der Vergangenheit geführten Beratungen und unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Mitglied Meschkapowitz schließt sich dem CDU-Antrag an.

 

Mitglied Sigmund begründet noch kurz die gemeinsame Antragstellung seiner Fraktion und der CDU-Fraktion.

 

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Mitglied Schaffeld gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Abstimmung

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse geheime Abstimmung.

 

Stimmen dafür 19 Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Nun lässt der Vorsitzende über den gemeinsamen Antrag der CDU- und BGE-Fraktion geheim abstimmen und gibt das Abstimmungsergebnis bekannt.