Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

Mit der 5. Nachtragssatzung sollen folgende Punkte lt. Antrag vom 26.03.2019 umgesetzt werden:  

1.    Die Betreuung für Kinder über drei Jahre grundsätzlich beitragsfrei zu stellen.

2.    Die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren pauschal um 30 % zu senken.

3.    Den Stichtag zur Berechnung (1.11. jeden Jahres) abzuschaffen und wie in anderen Kommunen zur Folgemonatsberechnung überzugehen.

4.    Einkünfte wie Aufwandspauschalen und Entschädigungen, die aus ehrenamtlichen Tätigkeiten (Feuerwehr, Übungsleiter, Kommunalpolitik etc.) entstehen, sollen nicht mehr als Einkommen i. S. d. Satzung angerechnet werden.

5.    Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i. H. v. 28.000 €.

 


Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein auf geheime Abstimmung.

 

Der Vorsitzende lässt über die Anträge, in der Reihenfolge wie sie gestellt wurden, abstimmen.

 

Anmerkung: Gemäß Abs. 5 Geschäftsordung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein hat der Antrag auf geheime Abstimmung immer Vorrang.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein auf namentliche Abstimmung.

 

Stimmen dafür 8  Dagegen 20 Enthaltungen 0

 

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 13 Abs. 1 g) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein auf geheime Abstimmung.

 

Stimmen dafür 28  Dagegen 0 Enthaltungen 0

 

Mitglied Schaffeld appelliert an die Mitglieder des Rates, erst die Rahmenbedingungen zum KIBiz abzuwarten, um dann noch einmal die Angelegenheit zu beraten und dann eine Entscheidung zu treffen. Die zusätzliche Belastung der Erzieherinnen und Erzieher werde völlig außer Acht gelassen, die durch das zweite Gesetz verschlimmert werden.

 

Mitglied Kukulies schließt sich dem CDU- und BGE-Antrag an.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses zu beschließen.

 

Mitglied Meschkapowitz schließt sich auch dem gestellten Antrag an.

 

Der Vorsitzende lässt nun über den gestellten Antrag geheim abstimmen.

 

Nach der geheimen Abstimmung teilt der Bürgermeister das Abstimmungsergebnis mit.