Die Vorsitzende Frau Pawlak übergibt das Wort an Herrn Dahms, um den Anwesenden das Wahlverfahren der neuen Seniorenvertretung kurz zu erläutern.

 

Herr Dahms führt aus, dass derjenige wahlberechtigt sei, der in Emmerich am Rhein einen Wohnsitz besäße, das 55. Lebensjahr vollendet habe und dem nicht von einem Richter die Wahlberechtigung aberkannt worden sei.

Bisher sei es so, dass diejenigen, die unter Betreuung stünden nicht wählen dürften. Eine Änderung dieser Regelung und damit die Einführung des inklusiven Wahlrechts würde dem Rat in der kommenden Sitzung zur Entscheidung vorgelegt, sodass diese Änderung noch vor der Wahl der Seniorenvertretung am 02.07.2019 in Kraft treten könne. Herr Dahms führt fort, dass bei den Personen, die als Mitglied für die Seniorenvertretung kandidieren dieselben Voraussetzungen maßgebend seien wie bei der Wahlberechtigung. Hier gäbe es jedoch zusätzlich die Bestimmung, dass sich Ratsmitglieder der Stadt Emmerich am Rhein nicht zur Wahl der Seniorenvertretung aufstellen lassen könnten. Des Weiteren sei es so, dass eine Kandidatur für die Seniorenvertretung bereits vier Wochen vor der Seniorenvertretungswahl, jedoch spätestens am Tage der Wahl, gegenüber der Stadt Emmerich am Rhein bekannt gegeben werden könne. Hier bittet Herr Dahms eine Kandidatur nach Möglichkeit vor dem Tage der Seniorenvertreterwahl bekannt zu machen, um die nötigen Vorbereitungen zu vereinfachen. Bezüglich der Bekanntmachung der Seniorenvertreterwahl teilt Herr Dahms mit, dass die Stadt Emmerich am Rhein Flyer entwerfe und man sich zudem über die Presse an dich Öffentlichkeit wenden werde.

 

Frau Pawlak bedankt sich für die Ausführungen von Herr Dahms.