Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, Straßenbaumaßnahmen zunächst bis September zu verschieben und im September erneut über die Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen zu beraten.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung werden Straßenausbaumaßnahmen dann zur Entscheidung vorgelegt, wenn eine Verschiebung aufgrund von rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen Zwängen oder Fördermitteln nicht ohne weiteres möglich ist.

 


 

Vorsitzender Jansen schlägt vor, die Tagespunkte 4 bis 6 für die Sachdiskussion inhaltlich zusammen zu fassen. Die Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten solle jedoch zu jedem Tagesordnungspunkt separat erfolgen.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlagen der Verwaltung. Anschließend geht er kurz auf die ersten Ergebnisse der aktuellen Anhörung im NRW-Landtag am 07.06.2019 ein. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die endgültigen Ergebnisse der Anhörung erst nach der Sommerpause im September veröffentlicht werden würden.

 

Mitglied Bartels stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wann die Verwaltung plane die verschobenen Maßnahmen abzurechnen. Er zitiert vor diesem Hintergrund den § 10 der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge der Stadt Emmerich am Rhein.

Dieser lautet:

㤠10 Vorausleistungen

Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlich endgültigen Erschließungsbeitrages verlangen, wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen worden ist.“

 

Er führt weiter aus, dass die Stadt nicht die Pflicht habe, die Baumaßnahmen direkt abzurechnen. Vielmehr solle die Stadtverwaltung die Baumaßnahmen wie geplant durchführen und stattdessen die Abrechnungen der Maßnahmen verschieben. Er begründet dies damit, dass die Baukosten bereits zum aktuellen Zeitpunkt sehr hoch seien und damit zu rechnen sei, dass diese noch weiter ansteigen würden.

 

Herr Bartel erläutert, dass der vorgetragene Paragraf sich auf das Erschließungsbeitragsrecht nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage beziehe. Die zitierte Satzung beziehe sich dementsprechend auf Durchführung eines Bundesgesetzes. Die aktuelle Problematik beziehe sich jedoch auf die Landesgesetzgebung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der hiernach zu erhebenden Straßenbaubeiträge.

Er führt weiter aus, dass die Vorausleistungen für begonnene und durchgeführten Maßnahmen bereits erhoben worden seien und bei diesen Maßnahmen lediglich die Endabrechnung noch ausstehen würde. Darüber hinaus würden für die verschobenen Maßnahmen aktuell keine Vorausleistungen anfallen, es sei denn, die Ausführung der Maßnahme wäre aus technischen Gesichtspunkten notwendig.

 

Mitglied Spiertz erklärt, dass er vielmehr die Problematik in der Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen sehe, da in vielen Kommunen die gleiche rechtliche Unsicherheit bestünde und diese ebenfalls ihre Straßenbaumaßnahmen zurückstellen würden. Auf diese Veränderung der Wettbewerbssituation würden die Bauunternehmungen sicherlich reagieren und ihre Preise entsprechend anpassen. Er möchte in diesem Zusammenhang von der Verwaltung wissen, wie diese beabsichtig dieser Problematik entgegen zu wirken.

 

Herr Bartel erläutert, dass es aus diesem Grunde sinnvoll wäre dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Straßenbaumaßnahmen nicht zu verschieben. Die Baukosten für die geplanten Arbeiten unterlägen derzeit einer Baukostensteigerung von ca. 5 %. Darüber hinaus sei den durchführenden Firmen die aktuellen rechtlichen Unsicherheiten bekannt, sodass dies ebenfalls zu Preisentwicklungen führen könnte. Sofern es jedoch der politische Wille sei, die Maßnahmen zu verschieben, sei mit der Konsequenz zu rechnen, dass die Maßnahme für die Anwohner, sofern diese beitragspflichtig blieben, teurer werden würde.

 

Mitglied Spiertz stimmt Herrn Bartel bei der fünfprozentigen Kostensteigerung zu. Er weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass der größte Anteil der Kostensteigerung an die Bürger weitergegeben würde, da die Kommune maßnahmenabhägig nur einen Kostenanteil von 15-20 % an der Gesamtmaßnahme trüge. Aus diesem Grunde vertritt er den Standpunkt, dass man die Straßenbaumaßnahmen, wie bisher, weiterführen und nicht verschieben sollte.

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass der Antrag der AFD-Fraktion die Bürger entlasten würde und dass man die vorgestellte Satzung aus Schermbeck ohne Bedenken übernehmen könne, da diese rechtsfähig sei. Hierdurch bestünde die Möglichkeit die Bürger bereits zum aktuellen Zeitpunkt, noch vor dem Beschluss des Landtages und der Rechtsgültigkeit der Gesetzesänderung, zu entlasten.

Im gleichen Zusammenhang fragt er nach, wie die Ausführung der Verwaltung „technisch notwendig“ zu verstehen sei. Ferner möchte er wissen, ob die KBE/TWE und die Stadtwerke Emmerich aktuell ebenfalls keine Baumaßnahmen vornehmen würden und sich dementsprechend dem Beschluss des ASE anschließen würden.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Leitungsproblematik technischen Sanierungszwängen unterläge denen die Leitungsträger (TWE/Stadtwerke) unterworfen seien. Jedoch sei es möglich, in einem gewissen zeitlichen Rahmen, die Durchführung der Maßnahmen an den Leitungen zu verschieben. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr möglich sei die Arbeiten an den Versorgungsleitungen zu verschieben, sodass die Leitungsträger eventuell die Sanierung vor den eigentlichen Straßenbaumaßnamen durchführen müssten. In einem solchen Fall würde die Straßenbaumaßnahme für alle Beteiligten teurer werden, da die Kosten nicht mehr im Rahmen von Synergieeffekten anteilsmäßig aufgeteilt werden könnten.

 

Mitglied Kukulies weist nochmals auf seine Frage hin, ob die Leitungsträger sich der Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung für die zeitliche Abwicklung der Maßnahme anschließen würden.

 

Herr Bartel erklärt, dass man im Vorfeld mit der TWE gesprochen habe und diese ihren Wirtschaftsplan entsprechend angepasst hätten. Er weist jedoch nochmals eindringlich darauf hin, dass man die Maßnahmen nur in einem gewissen zeitlichen Rahmen verschieben könne.

 

Herr Holtwick ergänzt, dass die Stadtwerke geplant hätten die Leitungen in der Martinusstraße und der Abteistraße bereits im Vorfeld der geplanten Straßenbaumaßnahmen zu sanieren, da dies in den beiden Fällen aus technischen Gründen nicht anderweitig möglich gewesen wäre. Aus Sicht der Stadt war es in diesem Fall nur erforderlich, dass die Stadtwerke ihre Maßnahme zeitlich vor der Straßenbaumaßnahme durchgeführt und abgeschlossen hätten, da es technisch nicht sehr sinnvoll wäre die Straßenbaumaßnahme durchzuführen und in fünf Jahren würde man die ausgebaute Straße für Leitungsarbeiten wieder erneut aufreißen.

 

Mitglied Gerritschen führt aus, dass Erschließungsbeiträge für die Betrachtung der Sachverhalte keine Rolle spielen würden. Straßenbaubeiträge wären für Ausbaumaßnahmen zu zahlen, die durch den Fachbereich 5 – Stadtentwicklung geplant und durchgeführt würden. Er vertritt jedoch die Meinung, dass man die Begriffe Straßenausbau und Sanierung gleichsetzen könne, da schließlich der Kanal saniert würde und sich niemandem erschließe, dass in diesem Zuge die Straße ebenfalls ausgebaut werden müsse.

In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, warum das bestehende Material nicht wiederverwendet werden könne. Schließlich würden nur die Kanalanschlüsse erneuert und die Straße saniert werden. Für diese Sanierung sei die Erhebung von Ausbaubeiträgen nicht erforderlich. Er geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass es unnötig sei das Damoklesschwert der Kostensteigerung von insgesamt 10 % über zwei Jahre heraufzubeschwören. Vielmehr gehe er davon aus, dass der Druck auf die Landesregierung in der kommenden zweiten Anhörung so groß werde, dass man die kommunalen Straßenbaubeiträge abschaffen werde.

 

Vorsitzender Jansen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das sanieren einer Straße in der Regel teurer sei als eine komplette Erneuerung.

 

Mitglied Gerritschen bittet in diesem Zusammenhang um die Vorlage einer entsprechenden Beispielberechnung, die die Argumentation des Vorsitzenden wiederspiegelt.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich zum TOP 6 – Goebelstraße, ob die endgültige Abrechnung des Straßenausbaus aktuell erfolge oder diese ebenfalls ausgesetzt würde bis eine Entscheidung aus Düsseldorf vorläge.

Er vertritt die Auffassung, dass es dem Bürger gegenüber nur angemessen sei nicht nur die neuen Straßenbaumaßnahmen zurückzustellen, sondern auch die Abrechnung der bestehenden Maßnahmen, vorausgesetzt dies sei auch rechtlich möglich.

 

Herr Bartel teilt mit, dass die Abrechnung der Vorausleistungen bereits erfolgt sei. In Sinne des KAG müsse die Gesamtabrechnung der Maßnahmen drei Jahre nach Vorlage aller Rechnungen durch die Baufirmen abgeschlossen werden. Diese lägen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Den Zeitraum von drei Jahren wolle man aus Sicht der Verwaltung nutzen, um die Abrechnung zurückzustellen. In diesem Zeitraum sei zu erwarten, dass die Landesgesetzgebung geklärt wurde. Nach diesen drei Jahren bestünden technische und wirtschaftliche Zwänge, die die Abrechnung der Maßnahme durchzuführen, sofern sich die Gesetzgebung in diesem Punkt nicht verändern würde.

 

Mitglied Brouwer geht auf den Wortbeitrag von Mitglied Gerritschen ein. Er führt aus, dass man die Ausbauplanungen der städtischen Straßen der Verwaltung überlassen solle und nicht den einzelnen Bürgern. Er könne zudem den Vorschlag der BGE nachvollziehen. Darüber hinaus erklärt er, dass die TWE im Bereich ihrer Möglichkeiten umgeplant habe, sofern die Maßnahmen nicht verschoben werden sollen, kann aktuelle nicht abgesehen werden ob die TWE sich diesen Planungen wieder anpassen könne. Dies möge der Ausschuss bitte berücksichtigen.

 

Mitglied Tepaß erläutert, dass die TWE vor der Erneuerung eines Kanals sorgfältig prüfen würden, ob und in wie weit dieser schadhaft sei. Die Arbeiten an der Abteistraße seien durch die TWE sorgfältig aufgearbeitet worden. Hierbei konnte deutlich gemacht werden, dass die Aufnahme und Wiederverwendung der Pflastersteine nicht ohne großen technischen und finanziellen Aufwand möglich sei. Dies sei in einer Beispielrechnung durch die KBE/TWE dargelegt worden.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag den TOP 4 in die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Emmerich am Rhein zu verweisen und dort über die Satzungsänderung zu entscheiden.

 

Mitglied Baars geht auf den Wortbeitrag von Mitglied Brouwer ein und erklärt, dass der Bürger nicht die Straßenausbauplanung übernehmen wolle, er jedoch Wünsche für die Ausführung der Maßnahme äußern wolle. Deswegen vertritt die SPD-Fraktion den Vorschlag Straßen zu sanieren und nicht auszubauen.

Darüber hinaus fragt er nach, warum die Ergebnisse der Untersuchung der KBE/TWE Emmerich, dass eine Sanierungsmaßnahme teurer sei als eine Ausbaumaßnahme, nicht öffentliche bekanntgegeben worden sei. Wenn diese Untersuchung öffentlich wäre, würde die aktuelle Diskussion nicht entstehen. Ferner bitter er darum, den einzelnen Fraktionen die von der KBE/TWE ermittelten Zahlen zur Verfügung zu stellen, damit in der kommenden Sitzung nochmals darüber diskutiert werden könnte.

 

Mitglied Brouwer erklärt, dass diese Fragestellung zur Sanierung oder dem Ausbau einer Straße in jeder Bürgerversammlung thematisiert werde, sodass es unverhältnismäßig sei dies in jeder Ratssitzung neu zu berechnen und thematisieren.

 

Mitglied Reintjes wendet sich an die SPD-Fraktion und empfiehlt dieser eine Bürgerversammlung zum Thema Straßenbau zu besuchen. In diesen Bürgerversammlungen würden die entsprechenden Sachverhalte durch die TWE in verschiedenen Variationen vorgerechnet. Ebenfalls würden die Anregungen der Bürger immer aufgenommen und fundiert durchkalkuliert werden, sodass zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechenden Antworten gegeben werden könnten. Er bittet die SPD-Fraktion zudem sich bei den eigenen Fraktionsmitgliedern über die im Betriebsausschuss der TWE vorgestellten Zahlen zu erkundigen.

Ferner erkundigt er sich bei der Fraktion der BGE, welche Richtung diese beabsichtigt zu verfolgen, da diese zunächst den Antrag an die Verwaltung gestellt habe die Straßenbaubeiträge auszusetzen und heute von Mitglied Spiertz vorgetragen worden sei, die Straßenbaumaßnahmen nicht zu verschieben.

 

Mitglied Bartels erklärt, dass wenn der Ausschuss die Straßenbaumaßnahmen jetzt anschieben würde, würden die hierfür entstehenden Kosten für die Bürger bereits zum jetzigen Zeitpunkt fällig. Grundsätzlich wäre es sinnvoll den Ausbau der Maßnahmen jetzt zu beginnen, jedoch die Bürger erst zu einem späteren Zeitpunkt zu veranlagen, dies sei jedoch nicht möglich. Dementsprechend bestünde jetzt eine Zwickmühle, da man entweder jetzt ausbauen würde und die Kosten entsprechend fällig werden würden, während nicht abzusehen ist, wie der Landesgesetzgeber über die Zukunft der Straßenbaubeiträge entschiede. Andererseits könnte man die Baumaßnahmen auch schieben und hierbei riskieren, dass die Kosten für die Maßnahmen steigen würden.

 

Die Tonaufnahme zum Wortbeitrag von Mitglied Baars ist defekt.

 

Mitglied Spiertz erläutert, dass die BGE-Fraktion es begrüßen würde, wenn die KAG-Beiträge vom Landesgesetzgeber abgeschafft würden. Jedoch müsste von den Fraktionen im Fachausschuss der Mut aufgebracht werden, den Bürger zu vermitteln, dass wenn die Straßenbaumaßnahmen immer weiter verschoben werden würden und aufgrund der Verschiebung die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen immer teurer werden würden, ebenfalls die Kosten für die Bürger steigen würden, sofern die Beitragspflicht des KAG bestehen bliebe.

 

Vorsitzender Jansen ermahnt die Mitglieder des Ausschusses die Diskussion wieder auf einer sachlichen Ebene fortzuführen.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Gerritschen stört sich daran, dass lediglich Aussagen im Raum stünden, dass die Sanierung einer Straße teurer sei als der Straßenausbau. Er fordert dementsprechend, dass für den Bürger dokumentiert werden müsse, dass die Sanierung der Straße teurer sei als ein entsprechender Straßenausbau. Solange diese Aussage nicht dokumentiert sei, sei dies dem Bürger nur schwer zu vermitteln, insbesondere wenn dieser einen entsprechenden technischen Hintergrund habe.

 

Herr Bartel erläutert, dass im Beispiel der Martinusstraße/Abteistraße die Stadt 30 % der Ausbaukosten trüge. Er weist in diesem Zusammenhang den Ausschuss darauf hin, dass dieser, wie die Verwaltung auch, die Pflicht habe im Sinne der Bürger wirtschaftlich zu handeln, sodass die Verwaltung nur die kostengünstigste Maßnahme ausführe.

Zu der Frage, warum eine Straße ausgebaut würde, führt er an, dass ein Ausbau immer eine Verbesserung der Straße bedeute. Man habe in der aktuellen Sitzung bereits das Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität thematisiert, dem ebenfalls Rechenschaft getragen werden müsse. Die aktuelle Situation an der Martinusstraße/Abteistraße stellt sich so dar, dass beide Straßen sehr schmale Geh- und Radwege besäßen. Diese können nur im Rahmen einer Ausbaumaßnahme breiter ausgebaut werden, um ein gutes flächendeckendes Radwegenetz zu entwickeln.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Kukulies den Tagesordnungspunkt 4 an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, beraten.

 

Mitglied Kukulies nimmt zu seinem Vorschlag Stellung. Danach nimmt Mitglied Kukulies den Antrag zurück.

 

Gemeinschaftliche Antrag des Ausschusses den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, dass die Entscheidung über die Verschiebung der Straßenbaubeiträge in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im September nochmals beraten werden soll.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinschaftlichen Antrag des Ausschusses abstimmen.