Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Radweg an der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B 220 / K16 bis zum Gnadentalweg mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten.

 


 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Vorsitzender Jansen stellt eine Verständnisfrage. Er möchte wissen, ob die Vorlage vorsähe den Fahrradweg an der Ostermayerstraße zu beleuchten und der Sachverhalt hinsichtlich der Errichtung einer Querungshilfe an der Ostermayerstraße nach Abschluss der Änderung des Bebauungsplanes E 33/1 nochmals überprüft werden solle.

 

Herr Bartel erläutert, dass die Vorlage vorsehe, die Beleuchtung auf dem Radweg nördlich der Ostermayerstraße aufzustellen. Darüber hinaus sei die Verwaltung beauftragt worden zu prüfen, ob man den Radweg nicht an die südliche Seite der Ostermayerstraße verlegen könnte. Bezüglich der Querungssituation an der KiTa „Räuberhöhle“ habe man im Nachgang an die letzte ASE-Sitzung Kontakt aufgenommen und den Sachverhalt mit den Beteiligten erläutert. Die vorliegende Verkehrsprognose ergebe keine Anhaltspunkte, die es rechtfertigen würde, die Kreuzung an der Ostermayerstraße auszubauen.

 

Mitglied Bartels stellt den Antrag den letzten Satz der Sachdarstellung auf Seite 4 der Verwaltungsvorlage zu streichen. Dieser lautet:

„In diesem Erschließungsvertrag soll eine vertragliche Klausel aufgenommen werden, die den Erschließungsträger verpflichtet eine Querungshilfe an der Ostermayerstraße zu errichten, sollte es sich aus den tatsächlich vorhandenen Verkehrsströmen als notwendig erweisen.“

 

Aus Sicht der BGE sei es unerheblich, wie sich die Verkehrsströme entwickeln würden. Vielmehr sei es erforderlich, dass an der betroffenen Stelle eine Querungshilfe errichtet würde.

 

Herr Bartel erklärt, dass man dies mit der KiTa ebenfalls ausführlich diskutiert habe. Er erläutert ferner die Problematiken, die durch die Errichtung einer Querungshilfe entstehen würden.

 

Herr Holtwick ergänzt, dass die Errichtung der Mittelinsel sich lediglich für den Hin- und Rückweg einzelner Eltern mit Kind zur KiTa positiv auswirken würde. Jedoch würden bei KiTa-Ausflügen Gruppen mit bis zu 40 Kindern die Straße queren. Hierbei sei eine Mittelinsel vielmehr sicherheitstechnisch kontraproduktiv, da man keine 40 Kinder auf einer Mittelinsel platzieren könnte.

Zudem wäre eine Fahrbahnverengung entsprechend den Richtlinien nach der Verkehrsstärke der Fußgänger und nach der Verkehrsstärke nicht erforderlich.

 

Mitglied Brouwer erklärt, dass man zum jetzigen Zeitpunkt auf den durchgängigen Radweg verzichte, da erst nach dem Verkehrsgutachten der Erschließungsvertrag erstellt werden könne. Je nach Ergebnis des Verkehrsgutachtens, kann es sein, dass ein beidseitiger Fuß- und Radweg erforderlich wird. Deswegen müsse man sich aktuell noch nicht entscheiden. Wichtig sei es aber, dass man die Straßenbeleuchtung klug plane, sodass man diese jederzeit noch verlegen könne.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich, ob es nicht möglich sein könnte, dass die Ostermayerstraße eine weitere Zufahrt aus dem Kasernengelände heraus bekäme. Es sei zudem fraglich, ob die geplante massive Bebauung, die durch die Änderung des Bebauungsplane E 33/1 – Waldparkviertel entstünde, nicht dazu führe, dass der ganze Verkehr des neuen Baugebietes an der KiTa vorbeigeführt würde.

 

Herr Bartel erläutert, dass sich die Straßenführung des geänderten Bebauungsplanes E 33/1 - Waldparkviertel an der bestehenden Planung für das Wohnen mit Pferd orientiere. Es sei jedoch vorgesehen, dass der Verkehr über eine weitere Verbindung an den Borgheeser Weg Ecke Gnadentalweg angeschlossen würde. Dementsprechend könnte der Verkehr auch über diesen Anschluss im neuen Wohngebiet fließen. 

 

Her Holtwick ergänzt, dass der Gnadentalweg mittig ebenfalls einen Anschluss erhielte. Darüber hinaus fordere die Verwaltung, dass der Gnadentalweg regelgerecht durch den Investor ausgebaut würde, sodass dieser den Verkehr nach Süden zum Borgheeser Weg oder nach Norden zur Ostermayerstraße ableiten könne.

 

Mitglied Kukulies erkundigt sich beim Vorsitzen zur Abstimmungsprozedere. Er möchte wissen, ob die Vorlage dem Ausschuss zur Kenntnisnahme oder zur Abstimmung vorgelegt wurde.

 

Vorsitzender Jansen erklärt, dass neben der Kenntnisnahme des Sachverhalts die Verwaltung beauftragt wird etwas durchzuführen. Aus diesem Grunde müsse über die Vorlage abgestimmt werden.

 

Mitglied Gerritschen stellt fest, dass man heute nur vorläufig etwas entscheide und dies sei die Beleuchtungssituation in der Örtlichkeit. Er stellt ebenfalls fest, dass er nicht nachvollziehen könne, warum die Verwaltung nicht an der Verlagerung des Radweges arbeiten wolle. Er geht jedoch davon aus, dass dieses Thema erneut im Rahmen des Teilklimakonzepte Nahmobilität durch die Bürgerbeteiligung nochmals thematisiert werden könnte.

 

Mitglied Tepaß erklärt, dass die BGE-Fraktion das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes (E 33/1) sowie das dazugehörige Verkehrsgutachten für eine Entscheidung abwarten wolle. Aus seiner Sicht sei der Sachverhalt, nach den Ausführungen der Verwaltung, in der Verwaltungsvorlage widersprüchlich dargestellt worden, sodass er nicht nachvollziehen könne, warum der letzte Satz aufgenommen wurde, wenn nicht geplant sei dies umzusetzen.

 

Herr Bartel erklärt, dass der Verwaltung das entsprechende Verkehrsgutachten bereits vorliege, jedoch die Bebauungsplanänderung (E 33/1) noch nicht bereit für die Beteiligung sei. Im Verkehrsgutachten seien alle Verkehrsströme vor das Bebauungsplangebiet berücksichtigt worden. Hierbei liege die Ostermayerstraße deutlich unter der Grenze, die die Errichtung einer Querungshilfe rechtfertigen würde. Der besagte letzte Satz sei in die Sachdarstellung aufgenommen worden, um sich für den Fall abzusichern, dass wenn sich die Verkehrsströme widererwarten entgegen des Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens entwickeln würden, die Verwaltung eine Option hätte um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Er fungiere als reines „Sicherheitsnetz“.

 

Mitglied Tepaß erkundigt sich nochmals, warum der Satz aufgenommen worden sei und warum das Verkehrsgutachten den Mitgliedern des Ausschusses noch nicht vorgelegt worden sei.

 

Herr Holtwick erklärt, dass der Satz aufgenommen wurde, weil die Verwaltung je nach weitere Entwicklung des Sachverhaltes schrittweise prüfen müsse, was zu veranlassen sei. Die Diskussion über die Errichtung einer Querungshilfe würde ferner die Entscheidung über die Errichtung der Straßenbeleuchtung blockieren. Um die Straßenbeleuchtung jetzt errichten zu können, jedoch den Investor nicht aus der Verantwortung zu nehmen, falls sich der Sachverhalt zu Gunsten einer Querungshilfe verändern würde, wurde der entsprechende Satz in die Verwaltungsvorlage mitaufgenommen.

 

Mitglied Kaiser teilt mit, dass die Grünen-Fraktion gegen die Errichtung des südlichen Radweges sei, da sich auf den dortigen Flächen ein Bewuchs mit Büschen und Bäumen befände. der für das geplante Vorhaben entfernt werden müsste. Darüber hinaus sei er vewirrt, dass der nördlich verlaufende Radweg in Höhe des Elsepaßweges auf die südliche Seite wechsle und hierfür kein Hinweisschild für die Verkehrsteilnehmer angebracht worden sei.

 

Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Mitglied ten Brink ergänzt, dass die Verlegung des Radweges südlich der Ostermayerstraße seinerzeit verkehrstechnisch sinnvoll gewesen sei. Aktuell würden sich die Baumaßnahmen an der Kaserne hinziehen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wäre der Verkehr auf der Ostermayerstraße so groß, dass es erforderlich werden würde den Radweg auf die südliche Straßenseite zu verlegen.

 

Herrr Bartel erläutert, dass der Verwaltung eine Verkehrsgutachten vorläge, aus welchem hervorginge, dass sich der Verkehr auf der Ostermayerstraße nicht wesentlich erhöhen werde und auf keinem Fall in dem Ausmaß, dass der Radweg entsprechend verlegt werden müsse.

Sollte sich der Verkehr widererwarten entgegen dem Verkehrsgutachten entwickeln hätte man die Möglichkeit den Verkehrsknotenpunkt entsprechend auszubauen.

 

Mitglied ten Brink ergänzt seine Ausführungen, dass der Verkehr der mit der Bauleitplanung mutmaßlich auf die Ostermayerstraße geführt werden wird. Dieser Verkehr wird rechtsabbiegen wollen, auf die B 220. Dementsprechend würde die bestehende Querungshilfe für den Radfahrer extrem gefährlich werden.

 

Mitglied Spiertz erkundigt sich, ob der Mehrverkehr entsprechend des Verkehrsgutachtens über die Straßen Borgheser Weg und Nassaueralle abgewickelt würde. Diese Straßen seien zu schmal für dieses Verkehrsaufkommen.

 

Herr Bartel erklärt, dass das Verkehrsgutachten im Netz eingesehen werden könne. Darüber hinaus gehe aus dem Gutachten hervor, dass der größte Teil des neuen Verkehrsaufkommens über die Moritz-von-Nassau-Straße abgewickelt werden würde und sich im Anschluss daran über die Klever Straße im städtischen Verkehrsnetz verteilen würde. Sofern auf dem Borgheeser Weg Verkehrsprobleme entstünden, wären die entsprechenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Mitglied Bartels beharrt darauf, dass der letzte Satz in der Sachdarstellung der Vorlage gestrichen werden sollte.

 

Vorsitzender Jansen erläutert kurz die rechtlichen Folgen, sollte der letzte Satz der Sachdarstellung gestrichen werden. Im Anschluss daran lässt Vorsitzender Jansen über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.