Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a.1)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beachtung von Zielen der Raumordnung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.a.2)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.a.3)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur regionalplanerischen Beurteilung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.a.4)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Landschaftsschutzgebiet-Verordnung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.a.5)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu weiteren Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.a.6)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Wasserwirtschaft mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur geänderten Flächennutzungsplan-Darstellung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.c)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Bodendenkmälern mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der

                        Bezirksregierung Düsseldorf zu Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen

                        der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der

                        Bezirksregierung Düsseldorf zum Natur- und Landschaftsschutz mit den

                        Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a.3)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der

                        Bezirksregierung Düsseldorf zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der

                        Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.