Sitzung: 28.05.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1863/2019/1
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu II.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Beachtung von Zielen der Raumordnung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur regionalplanerischen Beurteilung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Landschaftsschutzgebiet-Verordnung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zu weiteren Hinweisen der Bezirksregierung
Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Wasserwirtschaft mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zur geänderten Flächennutzungsplan-Darstellung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.d) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zu Bodendenkmälern mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.e) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der
Bezirksregierung Düsseldorf zu Denkmalangelegenheiten
mit den Ausführungen
der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der
Bezirksregierung Düsseldorf zum Natur- und
Landschaftsschutz mit den
Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der
Bezirksregierung Düsseldorf zum
Gewässerschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise der
Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 94. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Mitglied Schaffeld stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.