Ein Bürger meldet sich zu Wort und hat zu Top 6 „Erlass einer Wohnraumschutzsatzung“ die Frage, ob die Bewohner, die in den von den Uitzendbureaus angemieteten/gepachteten Objekten wohnen, auch offiziell angemeldet seien. Sollte die Bewohner ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen, wäre es ein Beherbergungsbetrieb, der umsatzsteuerpflichtig sei.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung dies kontinuierlich überprüfe und in Kontakt mit den Uitzendbureaus stehe. Nach dem deutschen Meldegesetz bestehe keine Pflicht zur Anmeldung unter 3 Monaten, was die Überprüfung erschwere.

Der Bürger teilt mit, dass im vergangenen Monat eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart beschieden worden sei. Es ginge um massive Lärmbelästigungen, nächtliches Grillen und lautes Telefonieren, wovon sich zwei Bewohnerinnen belästigt gefühlt hätten; der Klage sei stattgegeben worden.

Der Vorsitzende sagt Prüfung zu.