Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, Straßenausbaumaßnahmen so lange zu verschieben, bis seitens des Landtags abschließend über die Beitragserhebung nach § 8 KAG beraten wurde.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung werden Straßenausbaumaßnahmen dann zur Entscheidung vorgelegt, wenn eine Verschiebung aufgrund von anderweitigen Fördermitteln nicht ohne weiteres möglich ist.

 


Die Beratung der Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 erfolgt gemeinsam. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Für die BGE-Fraktion teilt Mitglied Spiertz mit, dass bekannt ist, dass seine Fraktion für die Abschaffung der Beiträge nach § KAG ist. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde von ihm darauf hingewiesen, dass die Bürger darüber informiert werden sollen, dass bei einer evtl. Verschiebung der Durchführung der Maßnahme die Maßnahme teurer wird.

 

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Bartel, dass lt. Regierung geplant ist, in den  neuen § 8a „Härtefallregelung“ die bisherigen Härtefallregelungen anzupassen, die eine Entlastung für die Eckgrundstücke vorsehen. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet, ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor.

 

Mitglied Kukulies schließt sich den Wortbeiträgen und stellt den Antrag, nach Beschlussvorschlag zu beschließen. Dennoch gibt er zu bedenken, dass bei einer Entlastung der Bürger nicht nur die Fördergelder des Landes berücksichtigt werden sollten sondern die Entscheidung bei der Stadt Emmerich liegt, ob diese eine Entlastung der Bürger befürwortet. Sollten die Fördergelder nicht mehr vorhanden sein müsste die Stadt Emmerich dafür sorgen, dass entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt eingestellt werden.

 

Mitglied Gerritschen kann sich ebenfalls der Verwaltungsvorlage anschließen.

 

Mitglied Bartels ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag zu Top 13 der Verwaltung nicht mit dem Antrag der SPD-Fraktion übereinstimmt. Im Antrag wird gefordert, dass alle durchgeführten und geplanten Baumaßnahmen erst dann abgerechnet werden, wenn die Berechnungsgrundlage neu geregelt ist. In der Beschlussvorlage steht jedoch nur, dass die Maßnahmen verschoben werden. Dies bedeutet, dass alle in 2019 durchgeführten Maßnahmen abgerechnet werden und nicht geschoben werden. 

 

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass der Entwurf noch im Landtag vorgelegt und verabschiedet werden muss und eine entsprechende Stichtagsregelung erfolgen wird. Alle Maßnahmen, die vor 2018 begonnen sind, sollen noch nach der alten Regelung abgerechnet werden. Hierüber muss der Landtag noch beraten und abstimmen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Kukulies, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.