Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise zur Beteiligung der Denkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur wasserrechtlichen Erlaubnis mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zum Straßenverkehrslärm mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Stellungnahme zur privaten Versickerungsanlage mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Mitglied Spiertz vermisst in der Vorlage die Verkehrserhebung von Bernd-Terhorst-Weg bis zum Hohen Weg fehlt. Auf dem Teilstück wird auf der rechten Seite stark geparkt und seines Erachtens ist ein Befahren schwer möglich.

Herr Bartel erklärt, dass im Bebauungsplan E 33/1 – Kaserne – wird derzeit die 2. und 3. Änderung durchgeführt. Die 2. Änderung betrifft dieses Vorhaben, wo mehr Wohneinheiten mit mehr Wohnhäusern als ursprünglich vorgesehen geplant werden. Das damalige Verkehrsgutachten sagte aus, dass die Verkehrsführung funktioniert. Mit der 3. Änderung zum sogenannten Waldparkviertel muss noch mal näher geprüft werden, da massiv mehr Wohneinheiten entstehen, inwiefern der Verkehr abwickelbar ist. Der Vollständigkeit halber hat die Verwaltung das Gutachten, welches auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes ausgelegt ist, als Anlage zugefügt. Im Ergebnis ist bleibt festzuhalten, dass die Verkehre abwickelbar sind, um sicherzustellen, dass die Veränderungen mit der geringen Verdichtung im Bereich der 2. Änderung die Verkehre abbildbar sind. Für die 3. Änderung wird das Gutachten sicherlich nochmals angepasst und modifiziert werden. Er schlägt vor, die Anregung von Mitglied Spiertz für die 3. Änderung aufzunehmen und abprüfen zu lassen.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.