Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Ecke Steintor, 's-Heerenberger Straße und Großer Wall, Gemarkung Emmerich, Flur 25, Flurstücke 361, 362, 371, 372, 375, 153, 359, 212, 406 und einen Teil des Flurstücks 404, unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 25/1 -Steintorgelände-. 

 

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink teilt Herr Bartel mit, dass die Fläche für einen Kreisverkehr im Aufstellungsbeschluss noch nicht eingeplant ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird dieser Aspekt geprüft und entsprechend dem Geltungsbereich der Bauleitplanung angepasst werden. Die Verwaltung hat dies als Prüfauftrag aufgenommen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.