Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt, unter Einbindung des Rechnungsprüfungsausschusses schnellstmöglich die Entscheidung über die Stellplatzsatzung dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Die Beratung der Tagesordnungspunkte 17, 18, 19 und 20 erfolgt gemeinsam. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlagen. Er weist nochmals darauf hin, dass die Ablösesummen für die Stellplätze bereits zum derzeitigen Zeitpunkt sehr niedrig angesetzt sind.  Die Herstellungskosten für die Anlage eines Stellplatzes liegen weit über dem doppelten Satz der Ablösesumme. Die Stellplatzablösesatzung ist ein Angebot der Stadt Emmerich, um in beengten Bereichen wie in der Innenstadt und Elten Stellplätze herzurichten, die für ein Bauvorhaben notwendig sind und nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden können. Mit dem eingenommenem Geld werden von der Stadt Emmerich Ersatzparkflächen geschaffen.

 

Mitglied Dr. Reintjes erklärt, dass diesbezüglich etliche Anträge der Fraktionen vorliegen und auch schon viele Klagen von Seiten der Bürger bestehen, dass die Ablösebeträge zu hoch seien. Seine Fraktion bedauert es sehr, dass die Angelegenheit noch nicht abschließend von Düsseldorfer Seite geklärt ist und somit eine Überarbeitung der Stellplatzsatzung noch nicht möglich ist. Dem Kompromissvorschlag der Verwaltung kann man sich anschließen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn man zum späteren Zeitpunkt zu einer rechtssicheren neuen Stellplatzsatzung kommt. Er fragt die Verwaltung, wie die zeitliche Schiene diesbezüglich aussieht. Ferner hat er die Frage, bis wann das Konzept für das Verfahren, welches dem zur Ablöse verpflichteten Bauherrn ermöglich, einen Zuschuss zu dem zu leistenden Ablösebetrag, erarbeitet wird. Er stellt den Antrag, nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass sie Investitionshemmnisse durch die Stellplatzsatzung sieht. Bereits im Jahre 2017 sollte lt. Antrag die Stellplatzsatzung reduziert bzw. halbiert werden. Er stellt nunmehr die Frage, wie viele Stellplätze die Stadt Emmerich in den letzten Jahren geschaffen hat und was diese gekostet haben.

Herr Bartel teilt mit, dass in den letzten 10 Jahren ca. 140.000 € aus Stellplatzablösebeiträgen erwirtschaftet wurden. Die Gelder sind derzeit noch nicht verbaut worden; entsprechende Flächen sind nicht vorhanden. Die eingenommenen Ablösebeträge sind zweckgebunden und müssen für den Bau von Stellplätzen oder alternativ für Maßnahmen im ÖPNV verwandt werden. Die Ablösebeträge könnte man in den Bau des geplanten Parkdecks einbinden.

 

Aus Sicht von Mitglied Bartels ist also die Erhebung der Beiträge derzeit unsinnig, da keine neuen Parkflächen hergestellt werden. Ein möglicher Investor zahlt also umsonst die Ablösesummen.

Herr Bartel erläutert nochmals, dass bislang keine Flächen für Ersatz vorhanden waren und auch der Parkdruck noch nicht so hoch ist, die ein sofortiges Handeln rechtfertigen würden. Im Rahmen des übergreifenden Konzeptes wird seitens der Verwaltung derzeit geprüft, wie hoch der Parkdruck aktuell in der Innenstadt ist. Sollte sich herausstellen, dass Platz nötig ist, würden die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, um deutlich mehr öffentliche Parkflächen zu schaffen.

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr Bartel mit, dass der Rat der Stadt Emmerich die Möglichkeit hat, die Stellplatzsatzung auszusetzen. Die Stellplatzsatzung ist ein Angebot der Stadt Emmerich, die dem Bauherrn, der nach der Bauordnung verpflichtet ist, einen Stellplatz herzustellen, die Möglichkeit anbietet, den Stellplatz abzulösen. Bei Aussetzung der Stellplatzsatzung bedeutet dies, dass er den geforderten Stellplatz auf seinem eigenen Grundstück nachweisen muss.

 

Mitglied Leypoldt macht deutlich, dass die derzeitige Stellplatzsatzung Nutzungsänderungen in der Innenstadt blockiert. Auch bei einer Nutzungsänderung müssen Stellplätze neu nachgewiesen werden, was ein großes Problem für mögliche Investoren darstellt. Vor dem Hintergrund, dass die Satzung im Jahr lediglich 14.000 € erwirtschaftet hat, ist zu hinterfragen, ob die Stellplatzsatzung in der Form aufrechterhalten bleiben oder möglicherweise der Betrag drastisch reduziert werden soll. Bei einer Abschaffung der Stellplatzsatzung hat der Investor das Problem, dass er den Stellplatznachweis auf dem eigenen Grundstück nachweisen muss.

 

Herr Bartel führt ergänzend aus, dass es von der Landesregierung Vorgaben geben wird, welche Mindestanforderungen an die Stellplatzsatzung geknüpft werden; wie Mindestbetrag und Anzahl der mindestens zu errichtenden Stellplätze für ein Bauvorhaben. Durch eine drastische Reduzierung der Ablösesumme würde man natürlich den Investoren entgegenkommen, allerdings würden dann sehr viel mehr Anträge gestellt werden und der Ablösebetrag würde in keinem Verhältnis zu den Herstellungskosten des Stellplatzes stehen. Hinzu kommt, dass dadurch mehr Verkehr in die Innenstadt erfolgt, der entsprechend untergebracht werden muss, wofür nicht entsprechend Haushaltsmittel und Flächen vorhanden sind.

 

Mitglied Mölder fragt zum Verständnis, dass wenn der Rat eine Änderung der Stellplatzsatzung dahingehend beschließt, den Ablösebetrag z. B. auf 100 € festzusetzen, diese so lange rechtswirksam ist, bis die Landesregierung etwas anderes sagt. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte man also auf die Erhebung von Kleinstbeiträgen bestehen. Zum Zeitpunkt der Änderung von Seiten der Landesregierung müsste die Satzung entsprechend angepasst werden.

 

Mitglied Leypoldt wirft ein, dass jeder Investor, der in Wohnraum investiert, Wert darauf legen wird, dass in der Nähe Stellplätze sind. Wenn das Grundstück eine entsprechende Möglichkeit nicht hergibt würde man auf die Stellplatzsatzung zurückgreifen. Der Antrag seiner Fraktion war dahin gehend, dass der Ablösebetrag halbiert wird. Er stellt den Antrag, die Angelegenheit in den Rat zu verschieben mit der Bitte, die Ablösebeiträge drastisch zu reduzieren und eine entsprechende Satzung zu erlassen bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Entscheidung der Landesregierung vorliegt.

 

Mitglied Dr. Reintjes warnt davor, bis zur Entscheidung der Landesregierung die Ablösesumme auf einen symbolischen Wert von 100 € zu reduzieren. Er würde sich dem Vorschlag von Mitglied Leypoldt anschließen, den Punkt in den Rat zu verschieben. Dem damaligen Antrag der BGE-Fraktion, wo eine Halbierung der Ablösesumme beantragt wurde, könnte er zustimmen. Auch eine Viertelung der Beiträge wäre noch mitzutragen.

 

Mitglied Bartels sieht den Ausschuss als Empfehlungsgremium, der diesem empfehlen könnte, die Ablösesumme in der Stellplatzsatzung zu halbieren.

 

Mitglied Weikamp stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Ablösesumme auf das Gewerbe zu beschränken.

Herr Bartel erklärt, man sich bei einer Änderung im rechtsfreien Raum befindet. Die neue Satzung kann nicht auf Grundlage der alten Satzung erlassen werden. Die Frage über eine mögliche Beschränkung kann er nicht beantworten.

 

Mitglied Kukulies plädiert ebenfalls für die Änderung der Stellplatzsatzung. Er geht sogar noch weiter und sagt „freie Straßen für freie Bürger“. Die Einnahme von 140.000 € innerhalb von 10 Jahren sind Peanuts und er wäre durchaus bereit, auf diese Einnahme zu verzichten. Er kann sich nicht vorstellen, dass bei einer Änderung der Satzung, massig mehr Anträge eingehen. Er ist für eine Abschaffung der Stellplatzsatzung.

 

Bürgermeister Hinze macht deutlich, dass die eingenommene Summe von 140.000 € keinen Maßstab darstellt. Bislang hat die Verwaltung mit dem Bauherrn fast immer eine Lösung gefunden, dass das Bauvorhaben realisiert werden konnte.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer, ob eine Halbierung der Ablösesumme möglich sei, teilt Herr Bartel mit, dass der Rat die Entscheidung zur Änderung der Satzung fällen kann. Seines Wissens nach ist eine solche Änderung, solang keine neue Verordnung der Landesregierung zur Festsetzung der Mindestsätze fällt, rechtskonform. Der Inhalt der geänderten Satzung würde dann zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtswidrig werden.

 

Mitglied Leypoldt äußert sich für die BGE-Fraktion, dass man sicherlich keinen Unterbietungswettbewerb starten möchte. Das Handlungsbedarf besteht ist eindeutig erkennbar. Die Innenstadt muss wieder belebt werden. Der BGE-Antrag aus dem Jahre 2017 wäre ein gangbarer Weg. Einer Vertagung in die entsprechenden Ausschüsse würde sie auch zustimmen.

 

Mitglied Dr. Reintjes weist darauf hin, dass die Stellplatzsatzung vorab noch dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden muss, bevor der Rat sie beschließt.

Mitglied Brouwer schließt sich dem Antrag an und stellt einen weitergehenden, dass der Antrag der BGE-Fraktion auf Halbierung der Ablösesumme, beschlossen werden soll.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das Konzept der Stellplatzsatzung wird mit gemeinsam dem RPA erstellt und zur Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vorgelegt.