Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung für den Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung zu setzen, sobald die prüffähigen Bauantragsunterlagen der Verwaltung vorliegen und keine Einigung nach § 34 BauGB erzielt werden konnte. Für eine Entscheidung muss der Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung dem Rat vorgelegt werden.

 


Vorsitzender Jansen nimmt die Gelegenheit wahr, einen neuen Mitarbeiter des Fachbereiches 5, Herrn Hillen, vorzustellen. Herr Hillen wird die Mitarbeiter der Bauaufsicht in ihrer Arbeit unterstützen.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink teilt mit, dass er eine Beurteilung aufgrund der Verwaltungsvorlage nicht vornehmen konnte, da wesentliche Planunterlagen fehlen. Im Wesentlichen vermisst er eine Übersicht der Gesamtfront der Rheinpromenade, damit man die Argumente der Verwaltung nachvollziehen kann. Seine Fraktion wurde seitens des Vorhabenträgers durch weiteres Bild- und Planmaterial aufgeklärt. Dabei sind viele Unstimmigkeiten aufgefallen, die es seiner Fraktion nicht ermöglichen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Explizit geht er auf die Höhenlage an der Rheinpromenade ein. Seines Wissens nach wurden vor einigen Jahren die Höhen für die Rheinpromenade festgelegt. Die Rheinpromenade hat eine sehr unruhige Höhenlage, so dass seiner Meinung nach eine Giebelspitze von 50 cm höher nicht negativ in die Bewertung einfließen kann, wie es von der Verwaltung getan wird.

Herr Bartel erklärt, dass die Verwaltung in ihrer Vorlage sehr abstrakt auf die Anforderungen der Bauprüfverordnung und des Bauplanungsrechts eingegangen ist. Aufgrund der fehlenden Unterlagen ist das Bauvorhaben derzeit nach Bauprüfverordnung und Bauplanungsrecht nicht prüfbar. Die Verwaltung sieht es als nicht notwendig an, diese unvollständigen Planunterlagen in der Öffentlichkeit darzulegen und zu diskutieren. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des § 34 BauGB; das bedeutet, dass sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einzufügen hat. Diese Entscheidung ist unabhängig von festgelegten Höhen; es wird anhand der umliegenden Bebauung geschaut, ob es sich einfügt. Für eine solche Beurteilung sind allerdings prüffähige Unterlagen vorzulegen. Sollte der Rat sich diese Entscheidung holen wollen, wird er diese Unterlagen vorgelegt bekommen.

Auf Nachfrage von Mitglied ten Brink erklärt Herr Bartel, dass man immer die Höhen der jeweiligen Nachbargebäude berücksichtigt.

 

Mitglied Bartels kann sich in Teilen dem Mitglied ten Brink anschließen. Seiner Fraktion fehlten ebenfalls Informationen, die nicht Bestandteil der Vorlage waren. Seine Fraktion hat sich die entsprechenden Informationen besorgt und die Probleme sind verständlicher geworden. Generell sieht die BGE-Fraktion die Thematik als laufendes Geschäft der Verwaltung. Es gibt keinen Anlass, dagegen vorzugehen, es sei denn die Gründe sind so stichhaltig und klar definiert. Dies wurde seitens der Fraktion nicht festgestellt.

 

Mitglied Weikamp kann aus der Aussage in § 34 BauGB nicht deutlich erkennen, wie weit der Begriff „nähere Umgebung“ gefasst ist. Auch sind in § 34 einige Kriterien aufgelistet, wonach ein Bauvorhaben abgeprüft werden muss (Zustimmung der Nachbarn, vertretbare Erweiterung eines bestehenden Gebäudes etc.). Nach Ansicht der CDU werden die Kriterien erfüllt. Die entsprechenden prüfbaren Planunterlagen müssen allerdings vorliegen.

Auf Nachfrage von Mitglied Weikamp teilt Herr Bartel mit, dass die Verwaltung derzeit nicht in der Lage ist, das Bauvorhaben in vollem Umfang zu prüfen. U. a. fehlt der Lageplan, um die Abstandsflächen zu prüfen, die Ansicht, um zu prüfen, wie sich das Bauvorhaben in der Höhe einfügt. Eine städtebauliche Prüfung, wie sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt, kann derzeit nicht erfolgen. Bei dem Begriff „nähere Umgebung“ findet die Verwaltung mit dem jeweiligen Bauherrn immer eine gute Lösung.

 

Mitglied Mölder teilt für die SPD-Fraktion mit, dass auch ihr entsprechende Informationen und Bildmaterial für mögliche Höhen, Traufangaben etc. fehlt. Ein Bauantrag liegt der Verwaltung lt. Vorlage vor, der allerdings aus den besagten Gründen nicht prüffähig ist. Dies ist ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Von daher stellt er den Antrag, nach Beschussvorschlag zu beschießen. Sollte der entsprechende Bauantrag in prüffähiger Form vorliegen kann dieser dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Mitglied Dr. Matthias Reintjes erklärt, dass der Vorhabenträger in der CDU-Fraktion die Pläne vorgestellt hat und je nachdem wie weit die nähere Umgebung betrachtet wird, könnte man evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen. Dennoch ist es derzeit so, dass der Verwaltung kein prüffähiger Bauantrag vorliegt. Er schlägt vor, diesen Punkt in die nächste Sitzung des Rates oder des Ausschusses für Stadtentwicklung zu vertagen. Er regt an, dass die Informationen, die die CDU-Fraktion erhalten hat, allen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Er wünscht sich, dass der Leerstand an der Rheinpromenade behoben wird, zumal, wenn er nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist und die Stadt einen entsprechenden Ermessensspielraum hat.

Herr Bartel erklärt, dass, auch wenn Verwaltung und Politik es genehmigen wollten, auch mit 1-2 Geschossen mehr, es nach dem Baugesetzbuch nicht rechtens wäre. Der Rat hat im Frühjahr dieses Jahres einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan an der Rheinpromenade gestellt. In der Vorlage wurde dargelegt, dass in diesem Zusammenhang die Höhenzüge überprüft werden und festgesetzt werden. Dies wäre eine Möglichkeit, neue Höhenfestsetzungen und Kubaturen für die Rheinpromenade vorzunehmen.

 

Mitglied Brouwer teilt mit, dass der Architekt in der Fraktionssitzung vollständige Planunterlegen einschl. Lageplan vorgelegt hat und diese der Verwaltung bekannt seien. Die ursprüngliche Planung wurde abgelehnt, weil die Einverständniserklärung der Nachbarn nicht vorlag. Dieser hat der Antragsteller dann beigebracht. Dann sollte eine nochmalige Korrektur der Planung erfolgen, die er aber nicht bereit war zu tätigen, da er dadurch nicht die wirtschaftliche Fläche hätte realisieren können, die er benötigt. Ferner stellt er die Frage, auch wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan an der Rheinpromenade gefasst wird, das Bauvorhaben realisierbar ist. Er weist darauf hin, dass der Neubau neben der Gaststätte „Hof von Holland“ deutlich die Höhe der Nachbargebäude übersteigt. Der Bereich musste auch nach § 34 BauGB beurteilt werden. Der Rat könnte über mögliche Ausnahmen entscheiden und somit dem Bauvorhaben zustimmen. Bei einer Verschiebung in die Sitzung des Rates sollte der Architekt die Möglichkeit bekommen, die Planung in der Sitzung vorzustellen.

 

Mitglied Kukulies schließt sich der Meinung von Mitglied Dr. Reintjes an.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass auch die BGE-Fraktion intensiv über die Thematik diskutiert hat. Er kann die Haltung der Verwaltung verstehen, dass sie nur eine rechtssichere Baugenehmigung erteilen kann. Dennoch muss auch seine Fraktion sagen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung einfügt. Seine Fraktion würde es ebenfalls begrüßen, wenn der Tagesordnungspunkt jetzt nicht beschlossen wird, sondern in den Rat oder den Ausschuss für Stadtentwicklung nochmals zurückgegeben wird. Die Verwaltung sollte die entsprechenden prüffähigen Unterlagen nochmals anfordern, um noch im Jahr 2019 eine entsprechende Baugenehmigung erteilen zu können. Die Planunterlagen sollten dann im Ausschuss für Stadtentwicklung oder im Rat entsprechend vorgestellt werden.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Spiertz teilt Herr Bartel mit, dass der Verwaltung keine ausreichenden Planunterlagen vorliegen. Hinzu kommt, dass die Unterlagen inzwischen veraltet sind und seit 01.01.2019 eine neue Bauordnung Gültigkeit hat. Die vorgelegten Unterlagen sind auch nach der neuen Bauordnung nicht bescheidungsfähig. Dem Antragsteller ist eine Liste mit noch fehlenden bzw. zu überarbeitenden Unterlagen zugegangen.

 

Mitglied Mölder kann sich für seine Fraktion dafür aussprechen, dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird. Sobald die entsprechenden prüffähigen Planunterlagen vorliegen sollten diesem im Ausschuss für Stadtentwicklung oder Rat vorgestellt werden. Die überarbeiteten Planunterlagen sollen jeder Fraktion zur Kenntnis gegeben werden.

 

Herr Bartel macht auf Äußerung von Mitglied Leypoldt deutlich, dass eine Prüfung nach altem Baurecht nur dann erfolgt, wenn der Bauantrag prüffähig mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt. Dies ist nicht der Fall, so dass der vorliegende Bauantrag nicht nach altem Recht beurteilt werden kann.

 

Mitglied Dr. Reintjes macht deutlich, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich ein Bebauungsplanverfahren an der Rheinpromenade begrüßt. Seit dem Jahr 2017 hat das Objekt einen Leerstand und es wäre zu begrüßen, wenn eine schnelle rechtssichere Lösung erfolgt und man nicht warten muss, bis dass Bebauungsplanverfahren rechtskräftig geworden ist.

 

Vorsitzender Jansen fasst den Beschlussvorschlag wie folgt zusammen: