Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf einer Erhaltungssatzung für den Bereich des Geistmarktes gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage und teilt auf Nachfrage von Mitglied Kukulies mit, dass die Erhaltungssatzung nur bauliche Anlagen nach BauGB (= Hochbauten) betrifft.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.