Beschlussvorschlag

 

 

Zu 1)

 

Zu I)                Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.1)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.2)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.3)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)            Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c.2)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.d)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.1)                     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

                                    Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.2)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

                        Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.3)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

                        Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)              Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu

Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum

 Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum

                        Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum

                        Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum

                        Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.1)                    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur

Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.2)                    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum

                        Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.3)                    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur

                        Lagerhalle mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Mitglied Brouwer erklärt zu diesem Tagesordnungspunkt seine Befangenheit. Er wird dementsprechend nicht an den Beratungen und der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teilnehmen.

 

Herr Bartel erläutert kurz die Verwaltungsvorlage.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass die BGE-Fraktion es begrüße, wenn die betroffenen Grundstücke und Fläche im Ortsteil Dornick schnellstmöglich einer Bebauung und Nutzung zugeführt würden. Grundsätzlich habe sich in den vergangenen Diskussionen zur Flächennutzungsplanänderung bereits Fragen ergeben, wie beispielsweise zum Pumpwerk, die nun geklärt werden konnten. Weitere Fragen seien jedoch offengeblieben und wären im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanes durch die Verwaltung abzuarbeiten und zu klären. Dies betreffe im Einzelnen die nachfolgenden Fragen:

 

Zum Pumpwerk:

-       Wie sieht die Verwaltung die Möglichkeit zur Realisierung einer Absicherung der Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht durch eine grundbuchrechtliche Eintragung?

-       Der Betrieb des Pumpwerks soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Werden in diesem Vertrag auch ein Regelungen im Umgang mit Rechtsnachfolgern getroffen bzw. wie soll abgesichert werden, dass Rechtsnachfolger des Projektentwicklers diesen Verpflichtungen nachkommen?

-       Wer trägt die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung des Pumpwerks, wenn der Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger insolvent wären?

 

Zum Bodengutachten:

-       Im Bodengutachten wird die Aussage getroffen, dass die Versickerung auf der Fläche und in einer Mulde nicht ohne Probleme möglich sei. Wie wird dies in den weiteren Planungen berücksichtigt bzw. wie ist beabsichtig damit umzugehen?

 

Zu den deichständigen Gebäuden:

-       Wie werden der Erhaltung und die Unterhaltung dieser Gebäude dauerhaft gesichert?

-       Wer würde im Falle eine Insolvenz des Projektentwicklers oder des Rechtsnachfolgers für die Unterhaltung und den Erhalt der Gebäude aufkommen, da der Deichverband angekündigt habe die Kosten nicht tragen zu wollen?

 

Zum jetzigen Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes könne die BGE-Fraktion zustimmen.

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass er der Flächennutzungsplanänderung, wie sie dem Ausschuss heute vorgelegt wurde, nicht zustimmen könne. Dies begründet er damit, dass er weder der Verwaltungsvorlage, noch nach Einsicht der Akten in der Verwaltung, befriedigende Aussagen zum Erhalt und zum Umgang mit dem Pumpwerk entnehmen konnte. Zudem habe die Stadtverwaltung bei der durchgeführten Akteneinsicht mitgeteilt, dass sich diese an der Erhaltung und dem Betrieb des Pumpwerks beteiligen möchte. Für dieses Vorgehen bestünden seinerseits im erhebliche Bedenken. In diesem Zusammenhang möchte er die Ratsmitglieder auf die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.06.2015 hinweisen.

 

Mitglied Kaiser merkt an, dass im FFH-Gutachten ein Missverhältnis zwischen der Detailliertheit des Fazits und des Gutachtens selbst bestünde.

 

Mitglied Gerritschen erkundigt sich nach dem in der Verwaltungsvorlage dargestellten Konsens, der zum Thema Pumpwerk zwischen Stadtverwaltung, Bezirksregierung Düsseldorf und dem Deichverband geschlossen worden sei. Er fragt nach, ob die Möglichkeit bestünde diese Vereinbarung den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Bartel erläutert, dass das Ergebnis der Abstimmung zwischen den Beteiligten in der beigefügten Begründung zur Flächennutzungsplanänderung dargestellt würde. Zudem würde sowohl im FNP als auch im späteren Bebauungsplan der Erhalt und Betrieb des Pumpwerks sowie die Anschlusspflicht bestimmter Flächen fixiert. Hierbei würden die Ergebnisse des Konsenses berücksichtigt. Jedoch sei zu bemerken, dass wir uns derzeit auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung befänden und hierbei die Entwässerung von Gebieten nicht von Bedeutung sei.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass man der Flächennutzungsplanänderung im geplanten Umfang zustimmen könne. Er weist nochmals darauf hin, dass die offenen Fragen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren geklärt werden müssen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag nach Verwaltungsvorlage zu beschließen abstimmen.