Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der

Moritz-von-Nassau-Straße – bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur 33,

Flurstücke 63, 106 und 104  – gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

 

Es handelt sich bei der Moritz-von-Nassau-Straße um eine Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Träger der Straßenbaulast ist künftig die Stadt Emmerich am Rhein.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.