Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2018 gemäß § 5 Abs. 2  EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

2.    Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 festzustellen und

3.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 893.376,00 € an die Stadt Emmerich am

        Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 478.251,73 € in die allgemeine      

        Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

4.     den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

 

 


Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde durch das Wirtschaftsprüfungs-
büro Eversheim/Stuible durchgeführt. Herr Friedrich als Prüfer stellt den Bericht
in einer Präsentation vor, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Herr
Friedrich berichtet, dass Schwerpunkt der Prüfung das Thema „Forderungen“
war.
Der Umsatz entsprach in etwa dem des Vorjahres. Die KBE arbeitet kosten-
deckend und ist nicht gewinnorientiert.
Auch die Eigenkapitalquote entspricht mit 31,1 % denen der Vorjahre. Wie auch
sonst gibt es keine großen Unterschiede zum Vorjahr und die Vermögenslage ist
ausgeglichen.
Da keine Einwendungen bestehen und auch der vorgelegte Lagebericht in Ord-
nung ist, konnte ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Einige Detailfragen von Mitglied Weicht zum Prüfbericht bezüglich geringerer In-
vestitionen und einem recht hohen Cash-Bereich können von Herrn Friedrich
zufriedenstellend beantwortet werden.

Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.

Der Vorsitzende lässt über die Punkte 1, 2 und 3 getrennt abstimmen.