Herr Koblitz erkundigt sich, wie die Stadt Emmerich am Rhein beabsichtige mit den bestehenden Flächen für Windkraft umzugehen. Ebenfalls möchte er wissen, wie die Stadt plane diese zu erweitern.

 

Herr Bartel erklärt, dass die Verwaltung derzeit daran arbeiten einen Teilflächennutzungsplan für Windkraft aufzustellen. Im Rahmen dieses Teilflächennutzungsplanes sollen Windkraftkonzentrationszonen ausgewiesen werden, in denen sich schwerpunktmäßig Windenergieanlagen ansiedeln können. Im Rahmen dieses Planverfahrens müssen vielsichtige weitere Belage berücksichtigt werden, sodass nach aktuellem Sachstand keine neuen Windkraftkonzentrationszonen im Stadtgebiet Emmerich am Rhein ausgewiesen werden können.

 

Vorsitzender Jansen empfiehlt Herrn Koblitz aufgrund der Komplexität und der Detailliertheit seiner Fragen mit Herrn Bartel und Herrn Fidler einen Termin zu vereinbaren und die Fragen dort zu erörtern.

 

Herr Koblitz erkundigt sich bei Herrn Bartel, warum man bei der Aufstellung der Teilflächennutzungspläne (Windkraftkonzentrationszonen) nicht den Belang Landschaftsschutzgebiet, wie andere Kommunen es machen würden, außenvorlasse.

 

Vorsitzender Jansen stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Herr Koblitz keine Frage gestellt habe und verweist ihn nochmals den einen Termin mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung.