Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung in dem Sachzusammenhang „Stellplatzablösebeiträge“ ein Förderprogramm aufzustellen mit der Zielrichtung, eine hälftige Erstattung des heute gültigen Ablösebetrages an entsprechende Antragsteller auszukehren. Die Auskehrung bemisst sich an einem entsprechenden Regime, was gleichzeitig mitaufzustellen sei.

 

 


 

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden zusammen beraten.

 

Mitglied Sigmund zitiert den Beschlussvorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 03.09.2019: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt, unter Einbindung des Rechnungsprüfungsausschusses schnellstmöglich die Entscheidung über die Stellplatzsatzung dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Hier bestehe ein Widerspruch zu der Kenntnisnahme, die in der hier vorliegenden Vorlage abgebildet sei.

Nach Auskunft seiner Fraktion und auch der Verwaltung sei es jederzeit möglich die Stellplatzsatzungen für Emmerich und Elten zu verändern. Dieses sollte auch so schnell wie möglich geschehen, um die Abgaben der Bürger zu halbieren. Die Satzungen sollten entsprechend verändert werden. Für den Innenstadtbereich beantragt seine Fraktion die Ablösesumme auf 2.550 € und für den Ortsteil Elten die Ablösesumme auf 2.200 € festzusetzen.

 

Mitglied Kukulies erklärt, dass er ursprünglich für einen gänzlichen Verzicht auf die Ablösesumme plädiert habe, nun aber den Antrag der BGE-Fraktion auf eine Halbierung unterstütze.

 

Mitglied Reintjes unterstützt im Namen seiner Fraktion auch den BGE-Antrag auf eine Halbierung der Stellplatzablösesumme.

 

Mitglied Meschkapowitz schließt sich im Namen seiner Fraktion dem BGE-Antrag an, um auch eine Entlastung der Bürger zu bewirken.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass für die Satzungsänderung ein Beratungsweg in der Hauptsatzung vorgegeben sei. Somit könne die Satzung heute nicht geändert werden, sie wäre bereits formal nicht rechtmäßig.

Weiterhin erklärt er, dass zur materiellen Rechtmäßigkeit die Festlegung des Ablösebetrages korrekt ermittelt werden müsse und nicht aus einer „Handgelenksentscheidung“ halbiert werden könne. Das würde heißen, dass über Grundstückspreise, Ausbaukosten von entsprechenden Stellplätzen etc. diese Kosten errechnet und angepasst werden müssten.

Überdies müsse die Satzung, die noch nach alten Richtlinien der LBO in Kraft gesetzt worden sei, nach den Vorschriften der neuen LBO erstellt werden. Auch dieses müsse geprüft werden.

Er rät daher davon ab, die Satzung heute zu verändern, da sonst der Beschluss des Rates beanstandet werden müsse.

Sollte die Satzungsänderung gewünscht sein, gäbe es zwei Wege. Erstens im Rahmen des von der Verwaltung vorgeschlagenen Wirtschaftsförderungsprogrammes oder zweitens im Rahmen einer durchdachten, inhaltlich an der LBO ausgerichteten Satzungsänderung mit den dahinterliegenden entsprechenden Berechnungen. Dieses müsse jedoch von der Verwaltung geprüft werden.

 

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse empfiehlt Mitglied Mölder eine von der Verwaltung erarbeitete Vorlage entsprechend zu beraten. Von daher schlägt vor, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mitglied Leypoldt erklärt hierzu, dass seine Fraktion die Angelegenheit zwischenzeitlich rechtlich durch einen Fachanwalt habe prüfen lassen. Das Ergebnis liege vor und genau aus dem Grunde wurde im ASE beschlossen, diese Angelegenheit im Rat zu beraten. Seine Fraktion hält diesen Antrag aufrecht.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Beschlussfassung zur Halbierung des Ablösebetrages aus seiner Sicht hier und heute nicht rechtmäßig sei.

 

Mitglied Jörn Bartels  schlägt aufgrund der Aussage der Verwaltung vor, dass diese einen Weg erarbeite, der rechtlich tragbar sei. Der Wunsch des Rates liege vor und er bittet die Verwaltung, diesen umzusetzen.

 

Mitglied Gerd-Wilhelm Bartels teilt mit, dass auch der Anwalt seiner Fraktion nach Prüfung der Angelegenheit zu dem gleichen Ergebnis gekommen sei, wie der Anwalt der BGE-Fraktion. Er stellt den Antrag, so zu beschließen, wie seitens der BGE vorgeschlagen.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Kukulies teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die Stellplatzablösesumme im Ausschuss für Stadtentwicklung als Fachausschuss beraten werden müsse.

 

Mitglied Dr. Reintjes schlägt vor, dass die Verwaltung die Angelegenheit kläre und in der nächsten Sitzung des Rates das Ergebnis vorstelle. Dazu müsse jedoch der Antrag der BGE-Fraktion zurückgezogen werden.

 

Mitglied Siebers schließt sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion an. Diese Angelegenheit müsse formal und materiell rechtmäßig entschieden werden. .

 

Mitglied Schaffeld beantragt namentliche Abstimmung bei Aufrechterhaltung des BGE-Antrages.

 

Mitglied Jörn Bartels stellt folgenden Antrag: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen rechtlich sicheren Weg kurzfristig zu erarbeiten, um die Stellplatzablösesumme zu halbieren.“

 

Mitglied Sigmund ist der Auffassung, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen und stellt gemäß § 13 Abs. 1 b) den Antrag auf Schluss der Rednerliste.

 

Der stellv. Vorsitzende teilt mit, dass ein Antrag auf Schluss der Rednerliste nur von einem Ratsmitglied gestellt werden kann, der sich noch nicht zum Thema geäußert habe. Aus diesem Grunde stellt er den entsprechenden Antrag. Er gibt die vorliegende Wortmeldung von Mitglied Jansen bekannt.

Hierüber lässt er abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 14 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein den Schluss der Rednerliste.

 

Stimmen dafür 32 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 

Mitglied Jansen schlägt vor, den vorgeschlagenen Weg der Verwaltung einzuhalten und die Differenz der Halbierung der Stellplatzablösesumme aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.

Die Verwaltung wird dann einen Weg aufzeigen, wie der Beschluss rechtmäßig gefasst werden könne, um dieses Ziel umzusetzen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs fasst kurz zusammen. Das, was Mitglied Jansen vorgestellt habe, sei im Wesentlichen der Vorschlag der Verwaltung der zur Sitzung des ASE vorgelegen habe. Der Haushaltsansatz würde über die Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt, ohne jedoch den Etat der Wirtschaftsförderung zu belasten. Es müsse lediglich ein Regime aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Bereichen Mittel eingesetzt werden.

 

Mitglied Jörn Bartels zieht seinen gestellten Antrag zurück und stimmt dem vorliegenden Antrag von Mitglied Jansen zu.

 

Auch Mitglied Schaffeld zieht ihren Antrag auf namentliche Abstimmung zurück.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs formuliert den Antrag wie folgt:

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung in dem Sachzusammenhang „Stellplatzablösebeiträge“ ein Förderprogramm aufzustellen mit der Zielrichtung, eine hälftige Erstattung des heute gültigen Ablösebetrages an entsprechende Antragsteller auszukehren. Die Auskehrung bemisst sich an einem entsprechenden Regime, was gleichzeitig mitaufzustellen sei.

 

Dieses würde von der Verwaltung erarbeitet werden und von der Verwaltung zum Fachausschuss vorlegen.

 

Der stellv. Vorsitzende lässt über diesen vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.