Sitzung: 24.09.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 1969/2019
Beschlussvorschlag
1.
Der
Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2018 gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2.
Der
Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 festzustellen und
3.
den
Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe
von 893.376,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in
Höhe von 478.251,73 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
4.
den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zu entlasten.
Über den Antrag von Mitglied Tepaß gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.