Beschlussvorschlag

 

1.    Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2018 gemäß § 5 Abs. 2  EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

2.    Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 festzustellen und

3.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 893.376,00 € an die Stadt Emmerich am

        Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 478.251,73 € in die allgemeine      

        Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

4.     den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

 

 


 

Über den Antrag von Mitglied Tepaß gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.