Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1.    nimmt die Begründung zum Erlass der Neufassung der Abfallentsorgungssatzung zur Kenntnis und

2.    beschließt die als  Anlage 4 gekennzeichnete Abfallentsorgungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein mit ihren Anlagen 1, 2 und 3.

 


 

Über den Antrag von Mitglied Tepaß gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.