Vorsitzender Jansen weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Eingabe nicht von der Seniorenvertretung sondern von einem Emmericher Bürger eingebracht wurde. Die Eingabe des AfD-Stadtverbandes wird in diesem Tagesordnungspunkt mitbehandelt.

 

Herr Bartel erläutert die Vorlage. Der Verwaltung liegt der Antrag eines Bürgers vor, der sich darauf bezieht, dass auf der Rheinpromenade ein Fahrverbot von mit E-Scootern eingerichtet werden soll. An der Rheinpromenade ist eine entsprechende Beschilderung mit der Fußgängerzone vorhanden, der somit den Bereich nur für Fußgänger zulässt. Ergänzend wurde das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht, welches bedeutet, dass Radfahrer sich im Schritttempo auf der Rheinpromenade bewegen dürfen, jedoch das Vorgehrecht der Fußgänger zu berücksichtigen haben. Natürlich ist auch das Rücksichtnahmegebot nach § 1 Straßenverkehrsordnung zu berücksichtigen. Beschlossen wurde ferner, dass ein Zusatzschild „Gemeinsam mit Rücksicht“ im Gastronomiebereich angebracht wird und nochmals eindeutig darauf hinzuweisen, dass man sich im Bereich der Fußgängerzone befindet und Radfahrer zwar fahren dürfen aber mit Rücksicht. Die E-Scooter fallen unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und sind nicht durch die sogenannte „Fahrrad-Frei-Regelung“ betroffen, so dass E-Scooter und schnellere E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu  45 km/h nicht auf der Rheinpromenade fahren dürfen. Es sind nur normale Fahrräder und E-Bikes mit der normalen Trittunterstützung im Schritttempo zulässig. Die Verwaltung sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf an der Rheinpromenade.

Zur Eingabe des AfD-Stadtverbandes ist anzumerken, dass der Eingabe hinsichtlich der E-Scooter aus den in der Vorlage genannten Gründen seitens der Verwaltung nicht zugestimmt wird. Weitergehend wird mit der Eingabe beantragt, dass die Kaßstraße für das Befahren mit E-Scootern analog der bereits ausgesprochenen Freigabe durch Benutzung von Fahrrädern in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr ebenfalls genehmigt wird. Die Verwaltung könne das Befahren von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scooter, ebenfalls dann in dem Zeitrahmen zulassen. Hierzu würde ein entsprechendes Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen“ aufgestellt werden.

 

Auf Nachfrage vom Vorsitzenden Jansen teilt Herr Bartel mit, dass der Verwaltung bislang keine Anfragen von Betreibern von E-Scootern vorliegen.

 

Mitglied Kukulies bedankt sich, dass die Eingabe des AfD-Stadtverbandes mitbehandelt wird. Diese Eingabe ist vor der Eingabe des Bürgers der Verwaltung zugegangen. In der Presse wurde die Eingabe des AfD-Stadtverbandes dokumentiert, was den Bürger zu seiner Eingabe mit dem Ansinnen, keine E-Scooter an der Rheinpromenade zuzulassen, bewogen hat.

Fakt ist, dass die E-Scooter auf den Radwegen fahren sollen und im Rahmen der Gleichberechtigung mit den Fahrradfahrern müsste die Nutzung der E-Scooter auf der Rheinpromenade und Kaßstraße zugelassen werden. Er äußert Bedenken dahin gehend, dass ein Nutzer eines E-Scooters das Schild auf der Rheinpromenade durchaus so interpretiert, dass dort Fahrräder und somit auch E-Scooter zugelassen sind, weil er nicht weiß, dass E-Scooter zu Elektrokleinsfahrzeugen zählen. Er plädiert daher dafür, dass entweder die Fahrräder auf der Rheinpromenade auch nicht mehr fahren dürfen oder aber die Rheinpromenade auch für die E-Scooter geöffnet wird. Er unterstützt die Vorgehensweise der Verwaltung, dass die Kaßstraße für die Nutzung mit E-Scootern analog den Fahrradfahrern freigegeben wird.

 

Herr Bartel teilt auf Anfrage von Mitglied Leypoldt mit, dass für die Kontrolle des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig ist. Man sollte davon ausgehen können, dass ein E-Scooter-Benutzer sich darüber informiert, wo das Gefährt genutzt werden kann. Das Fahrverhalten sollte vom Nutzer immer entsprechend dem Verkehr angepasst werden.

 

Ferner teilt Mitglied Leypoldt mit, dass lt. Auskunft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft nicht geplant ist, E-Scooter anzuschaffen. Die aufgehängten Schilder „Gemeinsam aber mit Rücksicht“ machen deutlich, dass schon die Nutzung der Rheinpromenade mit Fahrradfahrern nicht so einfach ist. Wer von den Bürgern kann bei den möglichen Nutzungen durch Pedelecs- S-Pedelecs, E-Bikes, E-Scootern klar differenzieren, mit welchem Fahrzeug man auf der Rheinpromenade fahren darf. Er stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, ein Schild mit dem Tempolimit 10 km/h aufzustellen.

Seine Fraktion würde sich bei der Thematik „Rheinpromenade“ der Verwaltungsmeinung anschließen.

 

Mitglied Mölder teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man die bisherige Regelung an der Rheinpromenade beibehalten soll. Eine Ausweitung für den Bereich der Kaßstraße wurde in der Fraktion nicht diskutiert und dem würde er nicht zustimmen. Er plädiert dafür, nach Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Mitglied Bartels meldet sich zu Wort. Er stellt sich die Frage, was die Stadt Emmerich für einen Nutzen davon haben sollte, wenn E-Bikes in der Kaßstraße zugelassen werden. Er kann keine Vorteile für irgend Jemanden erkennen. Er ist der Auffassung, dass, auch aufgrund der Medienberichterstattung, dass E-Bikes und Pedelacs wie Fahrräder in der Gesellschaft betrachtet werden. Er selbst würde, wenn er ein E-Bike hätte, dies auch als Fahrrad betrachten.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass sich jeder teilnehmende Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten hat. Es steht im eigenen Interesse eines jeden Verkehrsteilnehmers, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen. Noch weitergehende Informationen unter die entsprechenden Verkehrsschilder anzubringen macht wenig Sinn.

Mitglied Bartels versteht die Sichtweise der Verwaltung. Dennoch ist die Problematik nicht von der Hand zu weisen. Man könnte durchaus überlegen und darüber diskutieren, ob ein entsprechendes Schild sinnvoll ist.

 

Mitglied Kaiser wirft ein, dass jeder Besitzer eines Elektrokleinstfahrzeugs kennzeichen- und versicherungspflichtig ist und somit auch wissen müsste, dass er in bestimmten Bereichen nicht fahren darf.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass über eine Vorlage beraten wird mit der Bitte um Kenntnisnahme, die sich auf einen Antrag einer Einzelperson, die nicht im Seniorenbeirat ist, bezieht. Ferner liegt eine Eingabe des AfD-Stadtverbandes hinsichtlich der Fragestellung Rheinpromenade und Kaßstraße vor. Wenn die Berichterstattung zur Rheinpromenade wie vorgetragen zur Kenntnis genommen wird schlägt er vor, über die Eingabe des AfD-Stadtverbandes in beiden Teilen (Rheinpromenade und Kaßstraße) separat abstimmen zu lassen.

 

Mitglied Kukulies macht deutlich, dass sein Wortbeitrag so zu verstehen ist, dass zumindest der Verwaltungsvorschlag zum Themenbereich Kaßstraße zum Antrag erhebe. Nach der jetzigen Diskussion stellt er den Antrag, gemäß der Wortmeldung von Herrn Bartel, zum Sachstand Rheinpromenade ebenfalls abzustimmen (d. h. nur für Fahrräder duldungsweise).

 

Vorsitzender Jansen fasst zusammen.

Es liegt der Antrag vor, zur Rheinpromenade gemäß Vorlage abstimmen zu lassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass sich der Tagesordnungspunkt 6 mit der Petition eines Bürgers beschäftigt und zur Kenntnis genommen werden soll. Sinn der Eingabe ist, dass auf der Rheinpromenade nichts stattfinden soll und auch dies so zur Kenntnis genommen werden soll.

Der Antrag von Mitglied Kukulies möchte genau das Gegenteil und ist nicht mit einer Kenntnisnahme getan. Nach dem Antrag sollen die E-Scooter auf der Rheinpromenade zugelassen werden.

Mitglied Kukulies stellt klar, dass er den letztgenannten Antrag gemäß dem Vorschlag von Herrn Bartel umformuliert hat. Herr Bartel hat zur Kenntnis gegeben, wie zum Thema Rheinpromenade verfahren werden soll, jedoch nur zur Kenntnisnahme. Er möchte, dass hierüber abgestimmt wird.

 

Vorsitzender Jansen fasst nunmehr abschließend die beiden Anträge zusammen:

1.) Zum Thema Rheinpromenade soll gemäß Vorlage beschlossen werden.

 

 

Dafür 21          Dagegen 0      Enthaltungen 0

 

2.) Die Benutzung von E-Scootern soll analog der freigegebenen Zeiten für Fahrräder auch auf

     der Kaßstraße für diese gelten.

 

Dafür 9            Dagegen 12    Enthaltungen 0

 

 

Beschlussvorschlag

1)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung sieht keinen Handlungsbedarf an der Rheinpromenade und beschließt, nichts zu veranlassen.

2)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Benutzung von E-Scootern analog der freigegebenen Zeiten für Fahrräder auf der Kaßstraße zuzulassen.

 

Abstimmungsergebnis

Zu 1)

Dafür 21          Dagegen 0      Enthaltungen 0

 

Zu 2)

Dafür 9            Dagegen 12    Enthaltungen 0