Ein Eltener Bürger teilt mit, dass er die Information habe, dass die Güterzüge sich im Jahre 2020 erheblich verlängern würden. Er befürchtet diesbezüglich erhebliche Veränderungen im Bereich des Lärmschutzes. Er fragt nach, ob die Verwaltung über diese Veränderungen informiert sei.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt hierzu, dass der Lärmschutz ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Verfahrens sei. Dieser müsse sich im Rahmen der Prognose des Planfeststellungsbeschlusses bewegen. Grundlage seien die Werte, die zum Zeitpunkt der Prognose des Planfeststellungsbeschlusses gemessen wurden.