Sitzung: 29.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.