Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass das Begehren bereits erfüllt und auch grundsätzlich keiner weiteren Setzung einer Satzung zugänglich ist.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung vom 03.09.2019 und dem stattgefundenen Ortstermin

Um das Ansinnen des Antragstellers umsetzen zu können, seien zwei Schritte notwendig.

Der erste sei die deichaufsichtliche Genehmigung, da sich dieser Bereich in der Hochwasserschutzzone befinde und dieses auch der Genehmigung der Bezirksregierung bedarf.

Zwischen dem Antragsteller und der Bezirksregierung habe es zwischenzeitlich Gespräche und eine Terminabsprache gegeben, damit dieses seitens der Bezirksegierung beschieden werden könne.

Dann müsse die Verwaltung eine straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung, unter Berücksichtigung des Verkehrs auf der Rheinpromenade und dessen was die Bezirksregierung und der Fachausschuss beschlossen habe, erteilen. Zur Ergebnisfindung müsse ein weiterer Termin mit der Bezirksregierung, dem Antragsteller und Verwaltung stattfinden.

Die Frage der UWE-Fraktion nach einer Satzung wäre in diesem Falle nicht der richtige Weg, da es sich um eine abstrakte Regelung einer Vielzahl von Fällen handele. Dieses sei in der Stadt durch eine straßenrechtliche Sondernutzungsatzung geregelt. Eine Satzung, die einen Einzelfall regele, könne es rechtssystematisch nicht geben.

 

Mitglied Bartels bezieht sich auf die öffentlichen Diskussionen und bekräftigt seine Auffassung, dass eine Satzungsregelung zielführend sei. 

 

Auf Nachfrage von Mitglied Dr. Reintjes teilt die Verwaltung mit, dass vom Antragsteller ein letztendlicher Antrag, wie viele Tische und Stühle aufgestellt werden sollen, nicht vorliege. Nach Abwägung aller Prämissen wie z. B. Beachtung des Deichverteidigungsweges, verkehrlicher Aspekt auf der Rheinpromenade, Aufrechterhaltung des Rettungsweges und Weiterführung des Fußgängerweges entlang der Promenade würde der Platz berechnet, wo und wie viele Tische und Stühle der Antragsteller aufstellen könne. Dieses müsse abschließend im Fachausschuss und im Rat beraten und beschlossen werden. Ergänzend teilt er mit, dass das Einbauen von Bodenhülsen für Sonnenschirme lt. der Bezirksregierung nicht zulässig sei.

 

Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.