Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise zur Beteiligung der Denkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur wasserrechtlichen Erlaubnis mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zum Straßenverkehrslärm mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Stellungnahme zur privaten Versickerungsanlage mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


 

Auf Nachfrage von Mitglied Reintjes teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass der Bereich  „Waldparkviertel“ Bestand der 3. Änderung des Bebauungsplanes sein werde. Da die Sparkasse diesen Bereich „Waldparkviertel“ gekauft habe, liege die Zuständigkeit auch in deren Bereich.