Sitzung: 29.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1931/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Hinweise zur Beteiligung der Denkmalpflege mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur wasserrechtlichen Erlaubnis mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass der Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass der Anregung zum Straßenverkehrslärm mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu IV.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass der Stellungnahme zur privaten Versickerungsanlage mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur
2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Auf Nachfrage von Mitglied Reintjes teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass der Bereich „Waldparkviertel“ Bestand der 3. Änderung des Bebauungsplanes sein werde. Da die Sparkasse diesen Bereich „Waldparkviertel“ gekauft habe, liege die Zuständigkeit auch in deren Bereich.