Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung über die Aufhebung der Gestaltungssatzung der Stadt Emmerich gem. § 81 Abs. 1 Landesbauordnung NRW für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. H 4/1 -Ingenkampstraße- vom 15.11.1982.

 


Frau Bartsch erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Jörn Bartels fragt, ob zukünftig das Maß der baulichen Nutzung geschützt ist (Anzahl Wohneinheiten, Höhe etc.), so dass sich auch die Bebauung der restlichen Baugrundstücke in das Gebiet einfügt.

Frau Bartsch teilt mit, dass dies auf jeden Fall gewährleistet ist. Zum damaligen Zeitpunkt wurde sowohl der Bebauungsplan als Satzung als auch die Gestaltungssatzung als gesonderte Satzung beschlossen. Die Gestaltungssatzung hat nur eine begleitende Funktion des Bebauungsplanes. Durch die Aufhebung der Gestaltungssatzung fallen lediglich die gestalterischen Elemente wie Putz, Dachform etc. weg. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bleiben erhalten.

 

Mitglied Heering fragt nach, was sich seit Beginn des Jahres verändert habe. Der Verwaltung lag ein entsprechender Bauantrag vor, der in der vorliegenden Form nicht genehmigt wurde.

Frau Bartsch erklärt, dass es sich dabei um einen einzelnen Sachverhalt gehandelt habe, der auch umfangreich von den Mitarbeitern geprüft wurde. Es mussten umfangreiche bauplanungsrechtliche Fragestellungen abgearbeitet werden. Nunmehr geht es nur um die gestalterischen Elemente, die durch diese Satzung aufgehoben würden. Einem Bauherrn ist es somit möglich, eine Wärmeputzfassade anzubringen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag, nach Beschlussvorschlag zu beschließen, abstimmen.