Sitzung: 20.11.2019 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 07 - 16 2022/2019
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Änderung
der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von
Gemeinschaftsunterkünften.
Herr Dahms erläutert die jährliche
Berechnung der Gebührenkalkulation. Er weist darauf hin, dass es sich um eine
kostendeckende Gebührenkalkulation handele. Bei der Gebührenkalkulation seien
die Kosten des Jahres 2018 sowie absehbare Veränderungen berücksichtigt worden.
Die neue Kalkulation führe dazu, dass sich die Kosten um 12,40 € pro Kopf
verringern.
Dies bedeutet, dass für den
Personenkreis der SGB II Bezieher sowie der arbeitenden Bewohner, die ihre
Kosten selbst tragen geringere Kosten der Unterkunft aufzubringen wären.
Mitglied Mölder meldet sich zu Wort
und führt an, dass die Rechnungsgrundlage nicht angezweifelt werde, sich
allerdings die Frage stelle, ob es gerechtfertigt sei, für ein Zimmer, das mit
vier Personen belegt sei, 852,00 € zu vereinnahmen. Er stellt den Antrag, ein
kleines Gremium aus den Sozialausschussmitgliedern zu bilden, dass vor Ort die
Einrichtung besichtigt um den Geldwert festzustellen.
Herr Dahms führt dazu aus, dass es
sich um eine pro Kopf Gebühr handele ohne eine Quadratmeterfeststellung. Er
gehe davon aus, dass mit dem Antrag die Gemeinschaftsunterkunft Tackenweide 19
angesprochen sei. Er könne jedoch versichern, dass dort kein Zimmer mit vier
Personen belegt sei. In der Regel seien die Zimmer mit zwei Personen besetzt,
das bedeutet, dass in der Gebühr die Zimmer-, Waschzellennutzung, die Nutzung
der Waschmaschine, der Küchengeräte, die Ersatzbeschaffung sowie alle
Verbrauchskosten enthalten seien.
Mitglied Mölder äußert nochmals den
Wunsch mit einem kleinen Arbeitskreis die Gemeinschaftsunterkunft besichtigen
zu wollen.
Herr Dahms erläutert dazu, dass er
einen entsprechenden Beschluss des Gremiums akzeptiere würde, aber aus
fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise habe. Es
handele sich dabei zwar um eine Gemeinschaftsunterkunft, aber gleichzeitig auch
um Privaträume der Bewohner, er vergleiche dies mit einer Besichtigung der
eigenen privaten Räume. Um den Mitgliedern einen Eindruck der Räume zu
verschaffen zeigt er Fotos eines Zimmers mit der entsprechenden Ausstattung wie
den Etagenbetten, den Spinden, dem Herd, der Spüle und der Sitzgelegenheit. Er
erklärt dazu, dass sich jeweils zwei Zimmer eine Nasszelle teilen.
Mitglied Kulka führt an, dass man die
gesamten Kosten sehen solle, insbesondere da ja auch ein erhöhter
Betreuungsaufwand vorhanden sei. Als Vergleich führt sie Studentenzimmer mit
den entsprechenden Kosten an, in denen noch nicht einmal Betreuungskosten
enthalten seien.
Mitglied Mölder geht nochmal darauf
ein, dass die kalkulierten Kosten nicht in Frage gestellt würden, sondern
vielmehr sei die Unterbringung in Vierer-Zimmern suboptimal. Er bestünde jedoch
nicht auf seinem Antrag, wenn einige Fotos zur Verfügung gestellt würden.
Herr Dahms ergänzt, dass die
umliegenden Städte wie Geldern, Kleve eine gleiche Kalkulation hätten, dort die
Kosten jedoch trotz großer Unterbringungsmöglichkeiten teilweise erheblich
höher wären. Die gewünschten Fotos und aktuellen Belegungszahlen würden den
Fraktionsvorsitzenden kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Herr Dahms bestätigt die Aussage von
Mitglied Bartels, der anmerkt, dass es sich hierbei um einen kalkulatorischen
Wert handele und außer in den Fällen der Selbstzahlenden, die in der Regel
einer Beschäftigung nachgehen, tatsächlich keine Gelder fließen.