Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften.

 

 


Herr Dahms erläutert die jährliche Berechnung der Gebührenkalkulation. Er weist darauf hin, dass es sich um eine kostendeckende Gebührenkalkulation handele. Bei der Gebührenkalkulation seien die Kosten des Jahres 2018 sowie absehbare Veränderungen berücksichtigt worden. Die neue Kalkulation führe dazu, dass sich die Kosten um 12,40 € pro Kopf verringern.

 

Dies bedeutet, dass für den Personenkreis der SGB II Bezieher sowie der arbeitenden Bewohner, die ihre Kosten selbst tragen geringere Kosten der Unterkunft aufzubringen wären.

 

Mitglied Mölder meldet sich zu Wort und führt an, dass die Rechnungsgrundlage nicht angezweifelt werde, sich allerdings die Frage stelle, ob es gerechtfertigt sei, für ein Zimmer, das mit vier Personen belegt sei, 852,00 € zu vereinnahmen. Er stellt den Antrag, ein kleines Gremium aus den Sozialausschussmitgliedern zu bilden, dass vor Ort die Einrichtung besichtigt um den Geldwert festzustellen.

 

Herr Dahms führt dazu aus, dass es sich um eine pro Kopf Gebühr handele ohne eine Quadratmeterfeststellung. Er gehe davon aus, dass mit dem Antrag die Gemeinschaftsunterkunft Tackenweide 19 angesprochen sei. Er könne jedoch versichern, dass dort kein Zimmer mit vier Personen belegt sei. In der Regel seien die Zimmer mit zwei Personen besetzt, das bedeutet, dass in der Gebühr die Zimmer-, Waschzellennutzung, die Nutzung der Waschmaschine, der Küchengeräte, die Ersatzbeschaffung sowie alle Verbrauchskosten enthalten seien.

 

Mitglied Mölder äußert nochmals den Wunsch mit einem kleinen Arbeitskreis die Gemeinschaftsunterkunft besichtigen zu wollen.

 

Herr Dahms erläutert dazu, dass er einen entsprechenden Beschluss des Gremiums akzeptiere würde, aber aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise habe. Es handele sich dabei zwar um eine Gemeinschaftsunterkunft, aber gleichzeitig auch um Privaträume der Bewohner, er vergleiche dies mit einer Besichtigung der eigenen privaten Räume. Um den Mitgliedern einen Eindruck der Räume zu verschaffen zeigt er Fotos eines Zimmers mit der entsprechenden Ausstattung wie den Etagenbetten, den Spinden, dem Herd, der Spüle und der Sitzgelegenheit. Er erklärt dazu, dass sich jeweils zwei Zimmer eine Nasszelle teilen. 

Mitglied Kulka führt an, dass man die gesamten Kosten sehen solle, insbesondere da ja auch ein erhöhter Betreuungsaufwand vorhanden sei. Als Vergleich führt sie Studentenzimmer mit den entsprechenden Kosten an, in denen noch nicht einmal Betreuungskosten enthalten seien.

 

Mitglied Mölder geht nochmal darauf ein, dass die kalkulierten Kosten nicht in Frage gestellt würden, sondern vielmehr sei die Unterbringung in Vierer-Zimmern suboptimal. Er bestünde jedoch nicht auf seinem Antrag, wenn einige Fotos zur Verfügung gestellt würden.

 

Herr Dahms ergänzt, dass die umliegenden Städte wie Geldern, Kleve eine gleiche Kalkulation hätten, dort die Kosten jedoch trotz großer Unterbringungsmöglichkeiten teilweise erheblich höher wären. Die gewünschten Fotos und aktuellen Belegungszahlen würden den Fraktionsvorsitzenden kurzfristig zur Verfügung gestellt.

Herr Dahms bestätigt die Aussage von Mitglied Bartels, der anmerkt, dass es sich hierbei um einen kalkulatorischen Wert handele und außer in den Fällen der Selbstzahlenden, die in der Regel einer Beschäftigung nachgehen, tatsächlich keine Gelder fließen.