Sitzung: 20.11.2019 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Dahms begrüßt die Anwesenden und erläutert anhand einer
Powerpoint-Präsentation (Anlage) nun die wichtigsten Zahlen des Budget 700 des
Fachbereichs Arbeit und Soziales.
Zunächst verdeutlicht er anhand einer Graphik die Ausgaben aus dem
Bereich Asyl für die Regelleistungen sowie für die Krankenkosten. Er weist
darauf hin, dass dort nicht die Kosten der Unterkunft dargestellt seien, da für
diese der Fachbereich 3 zuständig sei. Des Weiteren erklärt er, dass die
Landeserstattungen aus dem FlüAG stark rückläufig seien. Er führt kurz aus, für
welche Personen diese Erstattungen erfolgen und weist daraufhin, dass ein
Fehlbetrag in Höhe von 300.000 € gegenüber der Haushaltsplanung des letzten
Jahres zu verzeichnen sei. Zudem weist er darauf hin, dass in diesem Jahr die
zusätzlichen Mittel des Bundes für den Asylbereich erstmalig komplett vom Land
NRW an die Kommunen weitergeleitet worden seien, sodass die Stadt Emmerich am
Rhein über eine Einnahme von gut 600.000 € verfügt, von der ein Betrag in Höhe
von 313.000€ für die ungedeckten Kosten des Fachbereiches 7 für den Asylbereich
zur Verfügung stünde und der Restbetrag in Höhe von 287.000 € der Stabstelle
Integration zufließen würde. Ob eine entsprechende Zuweisung im nächsten Jahr
wieder zur Verfügung gestellt würde sei ungewiss.
Im Weiteren führt er anhand der Präsentation aus, dass auch im Bereich
des UVG mit einer Verschlechterung der Zahlen zu rechnen sei, da ab dem
01.01.2020 eine Änderung der Mindestunterhaltsverordnung einträte, was zu einem
Anstieg der Ausgaben führen werde.
Eine weitere Folie der Präsentation zeigt den Stellenplan. Hier
erläutert Herr Dahms, dass jeweils eine zusätzliche halbe Stelle für den
Bereich SGB XII und Wohngeld vorgesehen sei. Im Bereich des SGB XII erklärt er
die Zuständigkeitsverschiebung aufgrund der Reform des Bundesteilhabegesetzes
vom Landschaftsverband Rheinland an die Kommunen, die zu einem deutlichen
Anstieg der Fallzahlen führen werde.
Mitglied Kulka fragt hierzu, ob in diesem Rahmen auch eine zusätzliche
Kostenerstattung vorgesehen sei.
Herr Dahms führt dazu aus, dass ein Ausgleich des zusätzlichen
Personalaufwands seitens des Kreises Kleve nicht erfolgen werde.
Zum Bereich des Wohngeldes geht er auf die Gesetzesänderung zum
01.01.2020 (Wohngeldreform) und dem damit einhergehenden Anstieg der Anträge
und der Fallzahlen ein.
Herr Dahms erläutert, dass der Bereich der Zuschüsse unverändert
eingeplant worden sei.