Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dahms begrüßt die Anwesenden und erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation (Anlage) nun die wichtigsten Zahlen des Budget 700 des Fachbereichs Arbeit und Soziales.

 

Zunächst verdeutlicht er anhand einer Graphik die Ausgaben aus dem Bereich Asyl für die Regelleistungen sowie für die Krankenkosten. Er weist darauf hin, dass dort nicht die Kosten der Unterkunft dargestellt seien, da für diese der Fachbereich 3 zuständig sei. Des Weiteren erklärt er, dass die Landeserstattungen aus dem FlüAG stark rückläufig seien. Er führt kurz aus, für welche Personen diese Erstattungen erfolgen und weist daraufhin, dass ein Fehlbetrag in Höhe von 300.000 € gegenüber der Haushaltsplanung des letzten Jahres zu verzeichnen sei. Zudem weist er darauf hin, dass in diesem Jahr die zusätzlichen Mittel des Bundes für den Asylbereich erstmalig komplett vom Land NRW an die Kommunen weitergeleitet worden seien, sodass die Stadt Emmerich am Rhein über eine Einnahme von gut 600.000 € verfügt, von der ein Betrag in Höhe von 313.000€ für die ungedeckten Kosten des Fachbereiches 7 für den Asylbereich zur Verfügung stünde und der Restbetrag in Höhe von 287.000 € der Stabstelle Integration zufließen würde. Ob eine entsprechende Zuweisung im nächsten Jahr wieder zur Verfügung gestellt würde sei ungewiss.

 

Im Weiteren führt er anhand der Präsentation aus, dass auch im Bereich des UVG mit einer Verschlechterung der Zahlen zu rechnen sei, da ab dem 01.01.2020 eine Änderung der Mindestunterhaltsverordnung einträte, was zu einem Anstieg der Ausgaben führen werde.

 

Eine weitere Folie der Präsentation zeigt den Stellenplan. Hier erläutert Herr Dahms, dass jeweils eine zusätzliche halbe Stelle für den Bereich SGB XII und Wohngeld vorgesehen sei. Im Bereich des SGB XII erklärt er die Zuständigkeitsverschiebung aufgrund der Reform des Bundesteilhabegesetzes vom Landschaftsverband Rheinland an die Kommunen, die zu einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen führen werde.

Mitglied Kulka fragt hierzu, ob in diesem Rahmen auch eine zusätzliche Kostenerstattung vorgesehen sei.

 

Herr Dahms führt dazu aus, dass ein Ausgleich des zusätzlichen Personalaufwands seitens des Kreises Kleve nicht erfolgen werde.

Zum Bereich des Wohngeldes geht er auf die Gesetzesänderung zum 01.01.2020 (Wohngeldreform) und dem damit einhergehenden Anstieg der Anträge und der Fallzahlen ein.

Herr Dahms erläutert, dass der Bereich der Zuschüsse unverändert eingeplant worden sei.