Sitzung: 20.11.2019 Sozialausschuss
Herr Dahms erläutert anhand der Präsentation
die aktuellen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (T 0), die bei 943 liegen. Zudem
erläutert er die Mindestsicherungsquote, dessen Wert dem Verfahren IT.NRW zu
entnehmen ist. Hierbei handele es sich um den kombinierten Indikator für die
existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz. Aufgrund der Entwicklung der Zahlen der letzten
vier Jahre sei auch zukünftig eine Verringerung der Fälle zu erwarten.
Anhand von Fotos zeigt Herr Dahms die
räumlichen Veränderungen bezüglich der Infotheke des Fachbereichs Arbeit und
Soziales auf. Diese ist nun in das Erdgeschoss in abgeschlossene Räumlichkeiten
gezogen, sodass hier der Datenschutz deutlich verbessert werden konnte. Ebenso
findet die Beratung der Asylbewerber nun in einem abgeschlossenen Raum statt,
der ebenso einzeln zu betreten ist wie die Information.
Zudem weist er auf den neuen online
geschalteten Beratungswegweiser der Stadt Emmerich am Rhein hin, in dem sich
aktuell ca. 50 Angebote befänden, die nun gebündelt dargestellt würden. Hierzu
führt er kurz die Bedienung vor.
Im Weiteren erläutert er den aktuellen
Sachstand im Asylbereich und zeigt hierzu die zwei verschiedenen Arten der
Erfüllungsquoten auf. Zudem weist er auf die Problematik im Hinblick auf die
hohe Zahl der Zuweisungen nach dem Dublin-Übereinkommen (DÜ) hin und erklärt
hierzu das Verfahren, ebenso wie die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt
Emmerich am Rhein. Er betont hierbei, dass der Fachbereich 7 sich ständig im
Austausch mit den beteiligten Behörden befände. Hierzu erfolgen seitens der
Mitglieder Rückfragen in Bezug auf Rückführungen und der Gesamtzahl der
DÜ-Fälle in Deutschland. Herr Dahms teilt hierzu das Verfahren bzw. die
Problematik mit.