Sitzung: 28.11.2019 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 2047/2019
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1.
nimmt
die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis
und
2.
beschließt
die mit Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Entwässerungssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.
Bei der
Gebührenberechnung für das jeweilige Folgejahr werden die prognostizierten
Kosten durch die
voraussichtlichen Wassermengen und Schmutzfrachten
geteilt. Da jedoch ein Großeinleiter, der seit einigen Jahren mittels einer Vorbehandlungsanlage versucht, seine Mengen und Frachten zu reduzieren, nicht den
gewünschten Erfolg erzielt, waren die Vorausberechnungen auch dieses Jahr
nicht zutreffend und
die Einnahmen höher als erwartet.
Folgerichtig werden die Abwassergebühren im Betriebszweig „Klärwerk“
gesenkt.
Die Kanalgebühren dagegen müssen geringfügig erhöht werden, das hier die
Gebührenausgleichsrücklage die gestiegenen Kosten nicht mehr decken kann.
Für einen Musterhaushalt kommt es insgesamt zu einer Senkung des Gesamtbetrages
für die Abwasserentsorgung von 1 %.
Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.