Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

 

1.    nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis

und

2.      beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.


Bei der Gebührenberechnung für das jeweilige Folgejahr werden die prognostizierten

Kosten durch die voraussichtlichen Wassermengen und Schmutzfrachten

geteilt. Da jedoch ein Großeinleiter, der seit einigen Jahren mittels einer Vorbehandlungsanlage versucht, seine Mengen und Frachten zu reduzieren, nicht den

gewünschten Erfolg erzielt, waren die Vorausberechnungen auch dieses Jahr

nicht zutreffend  und die Einnahmen höher als erwartet.
Folgerichtig werden die Abwassergebühren im Betriebszweig „Klärwerk“
gesenkt.
Die Kanalgebühren dagegen müssen geringfügig erhöht werden, das hier die
Gebührenausgleichsrücklage die gestiegenen Kosten nicht mehr decken kann.

Für einen Musterhaushalt kommt es insgesamt zu einer Senkung des Gesamtbetrages

für die Abwasserentsorgung von 1 %.


Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.