Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.

 


 

Herr Antoni erläutert, dass es bei den Straßenreinigungsgebühren seit 2012 keine
Veränderung gegeben hat. Dies ist in erster Linie den vergangenen milden Win-
tern zu verdanken. Hierdurch entstand in der Gebührenausgleichsrücklage ein
Überschuss, welcher in den vergangenen Jahren gebührenmindernd eingesetzt 
wurde. Zwischenzeitlich aber ist diese Gebührenausgleichsrücklage zum Jahres-
ende 2019 aufgebraucht und hätte bei einem „normalen“ Winterverlauf sogar noch
ein Defizit in Höhe von ca. 4.000,00 € zu verzeichnen.

Ohne Gebührenerhöhung würde es bei einem „normalen“ Winter 2019/2020 zu
einem weiteren Defizit von 10.000,00 € kommen.
Vor diesem Hintergrund wurden die Gebühren neu kalkuliert und ergeben beim
Winterdienst eine Gebührensteigerung von 0,10 €/m auf jetzt 1,02 € pro laufenden
Meter Grundstück und bei der Straßenreinigung eine Erhöhung auf 2,44 €/qm
(vorher 1,90 €/m).
Redaktionell muss außerdem die Satzung über die Straßenreinigung angepasst
werden, da aufgrund der Bebauung des Kasernengeländes sowie des Katjesge-
ländes einige neue Straßennamen in das zur Satzung gehörige Straßenverzeich-
nis neu hinzu gekommen sind.            

                                

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.