Sitzung: 28.11.2019 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 2048/2019
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die Begründung zu den Änderungen
in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein
vom 13.12.2006.
Herr Antoni erläutert, dass es bei den Straßenreinigungsgebühren
seit 2012 keine
Veränderung gegeben hat. Dies ist in erster Linie den vergangenen milden Win-
tern zu verdanken. Hierdurch entstand in der Gebührenausgleichsrücklage ein
Überschuss, welcher in den vergangenen Jahren gebührenmindernd eingesetzt
wurde. Zwischenzeitlich aber ist diese Gebührenausgleichsrücklage zum Jahres-
ende 2019 aufgebraucht und hätte bei einem „normalen“ Winterverlauf sogar noch
ein Defizit in Höhe von ca. 4.000,00 € zu verzeichnen.
Ohne Gebührenerhöhung würde es bei einem „normalen“ Winter
2019/2020 zu
einem weiteren Defizit von 10.000,00 € kommen.
Vor diesem Hintergrund wurden die Gebühren neu kalkuliert und ergeben beim
Winterdienst eine Gebührensteigerung von 0,10 €/m auf jetzt 1,02 € pro
laufenden
Meter Grundstück und bei der Straßenreinigung eine Erhöhung auf 2,44 €/qm
(vorher 1,90 €/m).
Redaktionell muss außerdem die Satzung über die Straßenreinigung angepasst
werden, da aufgrund der Bebauung des Kasernengeländes sowie des Katjesge-
ländes einige neue Straßennamen in das zur Satzung gehörige Straßenverzeich-
nis neu hinzu gekommen sind.
Mitglied Schaffeld stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.