Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis

und beschließt

1. die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von                        110 T€ der Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine       Haushaltsmittel an die KBE  auszugleichen,

2. die als Anlage 1 gekennzeichnete 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren

    Satzung und

    die sich hieraus ergebende Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende  

    2020 (in Höhe von voraussichtlich 65 T€) durch allgemeine Haushaltsmittel zu

    decken.

3. Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu Beauftragen, um ein nachhaltiges 

    und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und

    dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes

    soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind so

    mit speziell zu untersuchen.

 


Die Betriebsleitung hat für die Einladung eine Verwaltungsvorlage erstellt, in

der die Entwicklung der letzten Jahre im Betriebszweig zusammengefasst wird,
die zu der jetzigen Notwendigkeit einer Gebührenanpassung führt.
Nach der in 2017 beschlossenen Gebührensenkung hat es in 2017 und 2018     
rückläufige Fallzahlen gegeben, welche zu einem voraussichtlichen Minus in der
Gebührenausgleichsrücklage von ca. 110 T€ zum Jahresende führen werden.
Außerdem wird laut Gebührenprognose trotz dieser Gebührenanpassung mit
einem weiteren Defizit zu rechnen sein.
Um hier gegen zu steuern, wurde bereits der aus dem allgemeinen Haushalt
gewährte Zuschuss zum „grünpolitischen Wert“ um 15 T€ auf 75 T€ erhöht.             
Dennoch sieht die Betriebsleitung weiterhin einen Handlungsbedarf in Form
einer Erhöhung der Friedhofsgebühren.
Die Neukalkulation einer kostendeckenden Gebühr hätte daher eine Erhöhung
von rd. 20 % zur Folge.
Vor der Sitzung wurde ein gemeinsamer Antrag der CDU und der
BGE erarbeitet, der als Tischvorlage an die Anwesenden verteilt wird. Dieser
Antrag sieht zunächst vor, das sich daraus ergebende Defizit Ende 2018 von
65 T€ in 2020 ebenfalls aus allgemeinen zusätzlichen Haushaltsmitteln zu zah-          
len.

Für das Jahr 2020 wird eine Gebührenanpassung von 8,5 % vorgeschlagen.
Dritter Punkt der Tischvorlage sieht vor, dass die Betriebsleitung ein externes
Büro mit der Entwicklung eines auf die Zukunft ausgerichtetes Friedhofkon-
zeptes beauftragt mit Blick auf eine konstantere Gebührenentwicklung.

An dieser Stelle stellt Herr Antoni einen Einwand von Mitglied Bartels richtig,
dass die Betriebsleitung nicht mit „falschen Zahlen“ kalkuliert habe, sondern dass
die Prognosen seinerzeit anders aussahen. Er ergänzt, dass nicht nur die
schlecht einzuschätzende Anzahl an Todesfällen und die veränderte Bestat-

tungskultur, sondern auch die Neuschaffung einer Arbeitsstelle im Friedhofsbe-
reich hinsichtlich der Verbesserung des Erscheinungsbilds zum Anstieg der
Kosten geführt hat. Mitglied Trüpschuch erinnert hier an den Wunsch aus der
Politik, aus Umweltgründen keine Pestizide mehr zu verwenden. Auch dadurch
entsteht ein höherer Arbeitsaufwand, der sich in den Kosten niederschlägt.
Zum Thema, die Unterdeckung aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren,
meldet sich im Namen der Kämmerei Frau Goertz zu Wort. Sie ist der Meinung,
dass dies vor dem Hintergrund der schlechten Haushaltslage nicht tragbar sei.
Dem stimmt auch nachdrücklich Herr Bürgermeister Hinze zu. Er ist der Ansicht,
dass die Kosten dort gedeckt werden müssen, wo sie entstehen.
Dem stimmt auch Mitglied Schaffeld zu. Sie sieht zwar die für die Bürger uner-

freuliche Entwicklung durch die Gebührenerhöhung, erkennt aber auch die
Notwendigkeit.

Mitglied Trüpschuch erinnert an die schon häufiger diskutierte Vorgehensweise,
dass ordnungsbehördliche Bestattungen Emmericher Bürger aus Kostengründen
außerhalb stattfinden. Sie regt an, dies zukünftig wieder in Emmerich durchzu-
führen. Frau Goertz erläutert hierzu, dass dies in anderen Gremien (z.B. HFA)
beraten werden muss.
Mitglied Bartels merkt an dieser Stelle an, dass seines Erachtens zeitlich früher
mit einer jeweiligen Diskussion über Gebührenänderungen diskutiert werden
sollte. Er hofft hier auf eine positive Entwicklung im kaufmännischen Bereich der
KBE mit einem verbesserten Controlling im Kosten- und Leistungsrecht.
Mitglied Weicht wirbt mit Blick auf die Bürger für die erstellte Tischvorlage. Die
von der Betriebsleitung vorgelegte Kalkulation sei zu heftig für die betroffenen
Bürger. Ein Todesfall bedeutet ohnehin schon eine schwerwiegende Situation,
welche nicht auch noch durch extreme – manchmal nicht nachvollziehbare
Kosten – belastet wird. Er regt einen Vergleich mit anderen Kommunen an.
Ebenfalls schlägt er die Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen vor,
welche selber einen Friedhof in Besitz haben.

                  
Ebenso wie Mitglied Schaffeld führt Mitglied Spiegelhoff aus, dass auch er diese
Gebührenanpassung für nicht erfreulich aber auf jeden Fall für notwendig erachtet.

Die in der Tischvorlage beantragte Beauftragung eines Friedhofentwicklungs-
konzeptes führt zu einer kontroversen Diskussion.
Die Mitglieder Schaffeld und Trüpschuch sind aus Kostengründen dagegen, die
Mitglieder Kulka und Spiegelhoff vertrauen auf die Meinung von Experten.   

                                    

Mitglied Weicht gibt zu bedenken, dass die Kosten eines Gutachtens auch mit
den Zielen in der Beauftragung zusammen hängen.

Mitglied Trüpschuch stellt den Antrag auf Abstimmung über die Verwaltungsvor-
lage.