Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Frau Bremer erläutert anhand einer Präsentation die einzelnen Produktbereiche der Budgets 401 und 402 sowie die jeweiligen Schwerpunktsetzungen.

Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sie erläutert mit der Präsentation insbesondere den im Vergleich zu den Vorjahren erhöhten Zuschussbedarf für 2020. Neben der Umsetzung der neuen Elternbeitragssatzung, der geplanten Änderung der Förderrichtlinien Kindertagespflege und der Inbetriebnahme er 3., 4. sowie möglicherweise auch der 5. Gruppe der Kita-Räuberhöhle sei auch die Umsetzung der zum 01.08.2020 geplanten KiBiz-Reform von Bedeutung, die u.a. die Erhöhung der Kindpauschalen mit sich bringe. Trägeranteile sollen reduziert werden. Der Ausgabenanteil Betriebskosten sei prozentual höher als die Landeszuschüsse.

 

Das Gesetzes zur Weiterentwicklung der frühen Bildung habe zum Ziel, die nachhaltige Auskömmlichkeit der Finanzierung sicherzustellen. Seit einem Wechsel des Abrechnungssystems vor Jahren von der Spitzabrechnung zur pauschalen Finanzierung bestehe eine strukturelle Unterfinanzierung, die durch das neue Gesetz beseitigt werden soll. Die Kindpauschalen sollen sich an den tatsächlichen Personalkosten ausrichten. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen dann das Land NRW und die örtlichen Jugendhilfeträger je zur Hälfte. Die Eltern und die freien Träger sollen nicht belastet werden.

 

Vorsitzender Ludwig bedankt sich für die Ausführungen und gibt dem Ausschuss Gelegenheit Fragen zum Haushalt 2020 vorzutragen.

 

Mitglied Weicht erkundigt sich nach dem Grund für die Erhöhung des Zuschussbetrages für das Theodor-Brauer-Haus von 55.000 € auf 90.000 € (S. 177).

 

Die Beantwortung dieser Frage wird wie folgt mit dieser Niederschrift nachgereicht:

 

In der Tabelle "Leistungsmengen/Kennzahlen" auf Seite 177 der Anlage ist in der Spalte "Zuschuss TBH" für das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag in Höhe von 55.000 EUR angegeben. Hierbei handelt es sich um einen Druckfehler, der bereits im Haushaltsplan 2019 vorhanden war. Richtigerweise hätten hier 80.000 EUR stehen müssen. Für das Haushaltsjahr 2020 ist die richtige Summe (90.000 EUR) angegeben, Die Steigerung von 10.000 EUR ist auf gestiegene Fallzahlen im Bereich der Jugendberatungsstelle des TBHs zurückzuführen.

 

Der Druckfehler bei den Leistungsmengen des TBHs hat jedoch keine Auswirkungen auf das Budget, da die angegebene Leistungsmenge in den "Transferaufwendungen" (siehe beide vorherigen Tabellen) enthalten ist. Die Transferaufwendungen waren im Haushaltsplan 2019 richtig mit 140.000 EUR angegeben und sind auch im vorliegenden Entwurf für das Jahr 2019 mit 140.000 EUR benannt und steigen für den Haushalt 2020 um die entsprechenden 10.000 EUR auf 150.000 EUR.

 

Weitere Fragen liegen nicht vor.