Bürgermeister Hinze gibt den aktuellen Sachstand zum geplanten Vorhaben zweite Jugendeinrichtung bekannt. Die Verwaltung sei im engen Austausch mit dem Eigentümer des Gebäudes „Alte Rheinfähre“ um zu klären, in welcher Höhe Kosten entstehen würden. Die Verwaltung prüfe derzeit ein Angebot, das von einem Architekten in Form einer Sanierungsrechnung erstellt wurde. In den nächsten 14 Tagen sei nochmal ein Gesprächstermin mit dem Eigentümer vorgesehen, um zu klären, inwieweit sich der Eigentümer und die Stadt Emmerich diesbezüglich annähern können. 

 

Mitglied Sigmund gibt zu bedenken, dass zur Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung noch keine endgültige Entscheidung gefallen sei, weil das vorher erst noch durch die Politik gewünschte Konzept als Grundlage für eine Entscheidung durch die Verwaltung noch nicht vorgelegt worden sei. Jetzt schon als möglichen Standort das Gebäude „Alte Rheinfähre“ konkret zu benennen, halte die BGE für verfrüht. Die Politik wünsche auch noch nähere Informationen über alternativ infrage kommende Gebäude wie z.B. das PAN.

Bürgermeister Hinze erklärt hierzu, dass für die Erstellung eines Konzeptes für die zweite Jugendeinrichtung insbesondere die räumlichen Möglichkeiten, also die Location, auch eine wichtige Rolle spiele. Nicht jede Location lasse jedes Konzept verwirklichen. Daher sei es notwendig in das Konzept, das der Politik zur Entscheidung vorgelegt werde, auch zu den räumlichen Möglichkeiten bereits Fakten einfließen lassen zu können. Weiterhin sollte im Konzept schon berücksichtigt werden, wo der/die Schwerpunkt/e (z.B. Sport, Musik . ... ) gelegt werden und wieviel Personal mit welcher Qualifikation in der Jugendeinrichtung tätig sein wird. Die räumlichen Möglichkeiten seien hier von Bedeutung.

 

Mitglied Sigmund erkundigt sich danach, ob auch die Möglichkeit der Nachnutzung von Räumen im PAN geprüft wurde. Bürgermeister Hinze verdeutlicht, dass in den vergangenen Monaten mehrere mögliche Räumlichkeiten besichtigt wurden. Diese kamen entweder wegen ihrer Lage nicht infrage oder der Vermieter sei aus verschiedenen Gründen nicht gewillt, das Gebäude für eine Jugendeinrichtung zu vermieten. 

Im PAN sei für die Räumlichkeiten die Trennung zwischen Museumsbetrieb, Gastro-Betrieb und Veranstaltungsbetrieb zu beachten. Hinzu kommen Probleme mit den Fördermitteln, die eine gleichzeitige Nutzung als Jugendeinrichtung nicht zulassen.