Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Es ist Beratungsbedarf angemeldet worden. Die Thematik wird in den Fraktionen diskutiert und die Verwaltung bittet die Fraktionen, entsprechende Entscheidungsformulierungen rechtzeitig mitzuteilen, damit bis zur Sitzung des Rates ein Beschussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

 


Mitglied Spiertz verlässt um 19.00 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Hinsichtlich der förderfähigen abzulösenden Stellplätze wird von der Verwaltung vorgeschlagen, maximal 2 Stellplätze pro Bauvorhaben abzulösen. Zu diesem Ergebnis ist man aus der Vergangenheit hergekommen. Es wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass es in der Regel um 1-2 Stellplätze bei Nutzungsänderungen geht. Er appelliert an die Fraktionen, dass diese bis zur Sitzung des Rates im Dezember der Verwaltung eine mögliche Vorgehensweise anbieten und somit ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet werden kann. Man wäre durch die möglichen Deckungsmöglichkeiten im Haushalt durchaus in der Lage vor Verabschiedung des Haushalts dieses Projekt in die Wege zu leiten.

 

Mitglied Trüpschuch verlässt um 19.03 vor der Abstimmung die Sitzung.

Mitglied Bartels verlässt um 19.12 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Mitglied Dr. Reintjes meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an; gleichwohl sollte die Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 17.2.2019 abschließend beschlossen werden, damit möglichen Interessenten noch in diesem Jahr geholfen werden kann.

Seine Fraktion wäre auch dafür, dass man die Anzahl der Stellplätze nicht so definitiv eng fasst und man sich generell für eine Überarbeitung der Satzung im nächsten Jahr wünscht. Übergangsweise würde man dem Vorschlag der Verwaltung als Zwischenlösung zustimmen, bis im nächsten Jahr eine komplette Überarbeitung erfolgt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt nochmals deutlich klar, dass gemäß § 48 Abs. 2 und 3 der Landesbauordnung zwar den Kommunen zugebilligt wird, auf die Stellplätze zu verzichten. Dies ist jedoch an materielle Voraussetzungen geknüpft. Es müssen umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden. Der Teil, der von Herrn Meesenholl vorgestellt wurde, ist ein Teil davon. Entsprechende Mittel für Untersuchungen werden noch in den Haushalt 2020 eingestellt.

 

Für die BGE-Fraktion teilt Mitglied Leypoldt mit, dass man sich dem Beratungsbedarf der CDU-Fraktion anschließt. Während dieser Zeit möge die Verwaltung ihre rechtliche Einschätzung gegenprüfen zu lassen. Die BGE-Fraktion hat von mehreren Fachanwälten die Aussage, dass man keine neue Satzung erlassen muss sondern durchaus pragmatisch dem Antrag der BGE-Fraktion gefolgt werden könnte. Er zitiert ausschnittsweise einen Fachanwalt: „Der Gesetzgeber hatte eine Höchstgrenze des Ablösebetrages festgelegt. Diese Regelung ist mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz ersatzlos entfallen. Die Streichung dieser Begrenzung dürfte jedoch nichts daran geändert haben, dass die Gemeinde sich bei der Festlegung des Ablösebetrages an den objektiven Herstellungskosten von Parkeinrichtungen einschl. der Kosten des Grunderwerbs zur orientieren hat. Eine von diesen Kosten losgelöste Kalkulation des Ablösebetrages dürfte also fehlerhaft sein. Da der Gesetzgeber aber keine Höchstgrenzen mehr vorgibt aber erst recht auch keinen Mindestbetrag normiert, dürfte es zulässig sein, nur einen Teil der Herstellungs- und Anschaffungskosten auf die Bauherren umzulegen. Die Gemeinde dürfte sich auch im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens bewegen, wenn sie diesen Anteil verringert.“

Er teilt für seine Fraktion mit, dass man nochmals zum Antrag erhebt, dass eine Halbierung der Stellplatzablöse angestrebt wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bittet Mitglied Leypoldt darum, der Verwaltung die schriftlichen Aussagen der Fachanwälte zukommen zu lassen. Ferner gibt er zu bedenken, dass die Einschätzung vor dem Hintergrund der damals bestehenden Landesbauordnung 2019 erfolgt ist.

 

Mitglied Mölder geht auf die Förderung von Wohnen und/oder Gewerbe ein. Lt. Verwaltungsvorlage soll nur das Gewerbe gefördert werden. Seine Fraktion ist der Ansicht, dass auch bei einer möglichen Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum eine Förderungsmöglichkeit  gegeben sein sollte.

 

Mitglied Kukulies schließt sich der Meinung der BGE-Fraktion an und würde eine Reduzierung  der Stellplatzablösebeträge begrüßen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Verwaltung die angesprochene Lösung von Mitglied Leypoldt prüfen wird. Er bittet darum, dass die Thematik in den Fraktionen diskutiert wird und entsprechende Entscheidungsformulierungen der Verwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden, um vorausschauend für die Sitzung des Rates einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorlegen zu können.

 

Mitglied Dr. Reintjes macht den Vorschlag, dass sich die Verwaltung bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beim Städte- und Gemeindebund entsprechende rechtliche Informationen einholt.

 

Vorsitzender Jansen fasst den Beschlussvorschlag wie folgt zusammen: