Sitzung: 03.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2003/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom
Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.d.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass den Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
II.d.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass den Anregungen zum Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass den Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
II.e) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.f) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.g) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Geologischen Dienstes zur Baugrunduntersuchung mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Kreises Kleve zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu
IV.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der
Stadtwerke Emmerich zur Versorgung mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.d) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der
Technischen Werke Emmerich zur Erschließung des Pumpwerkes mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.e) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 2/1
-Pioniergelände- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Jansen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.
Mitglied Brouwer nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.